Diepholz

Keine Videoüberwachung in Brinkum: CDU-Antrag gescheitert!

In Brinkum wurde der CDU-Antrag auf Videoüberwachung am Marktplatz und der Haltestelle abgelehnt, da rechtliche Grundlagen fehlen und die Kriminalitätsrate niedrig ist – ein Rückschlag für die Sicherheit im Ortskern!

In Brinkum sorgte ein Antrag der CDU zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum für einige Aufregung, doch die Pläne sind nun gescheitert. Wie die Fachbereichsleiterin Michaela Schierenbeck im Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit erläuterte, fehlt es an einer rechtlichen Basis, um die Haltestelle Marktplatz und das neue Mehrzweckhaus an der Bassumer Straße zu überwachen.

Die CDU hatte sich insbesondere um den Schutz vor Vandalismus bemüht und spätestens mit den Vorfällen von Schmierereien und gestohlenen Fahrrädern auf sich aufmerksam gemacht. Frauke Koersen, CDU-Ratsfrau, schilderte eindringlich die Sorgen der Bürger, die sich aufgrund der Sicherheitslage mehr Aufsicht durch Videoüberwachung wünschten. „Es gab schon früher Probleme, als die Haltestelle noch am ZOB war. Die Leute stellten ihre Räder gerne an der Kreissparkasse ab, weil dort weniger geschah“, führte Koersen aus.

Rechtliche Hürden für die Videokameras

Die Gemeindeverwaltung befand, dass zwar prinzipiell Möglichkeiten zur Videoüberwachung bestehen, diese unter strengen Auflagen stehen. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz erlaubt Videoüberwachung bei bestimmten Voraussetzungen, wie etwa wiederholten Straftaten. Die Statistiken der Polizei, die in den letzten Jahren nur geringe Vergehen vermeldeten, zeigen jedoch, dass die Gefährdungslage im betroffenen Bereich als niedrig einzustufen ist. „Das Polizeikommissariat hat keinen kriminalistischen Schwerpunkt am alten ZOB festgestellt“, informierte Schierenbeck.

Besonders ins Gewicht fiel die Analyse des Landesdatenschutzbeauftragten, der klarstellte, dass die Interessen der Bürger an einem Schutz ihrer persönlichen Daten höher gewichtet werden als die Sicherheit im öffentlichen Raum. Das führt dazu, dass die rechtlichen Hürden für öffentliche Videoüberwachung immer schwerer zu überwinden sind.

Die CDU war der Meinung, dass die Installation von Kameras eine präventive Wirkung hätte. Schierenbeck bezog sich auf die statistischen Daten, die in den letzten Jahren nicht einmal fünf bis sechs ernsthafte Straftaten pro Jahr an der geforderten Stelle aufzeigen konnten. Diese Zahlen waren ein entscheidender Punkt in den Überlegungen, weshalb der Antrag letztendlich zurückgezogen wurde.

Die Zukunft der Sicherheit in Brinkum

Über die Möglichkeit, die Sicherheit durch Videoüberwachung zu erhöhen, wurde im Ausschuss diskutiert. Die Erste Gemeinderätin Bettina Scharrelmann wies darauf hin, dass bei einer Zunahme von Straftaten die Gemeinde wieder das Gespräch mit der Polizei suchen könne, um herauszufinden, ob diese bereit wäre, eine solche Überwachung zu übernehmen, da nur Polizei mit einer rechtlichen Grundlage Aufzeichnungen anfertigen dürfe.

Die Ausschusssitzung zeigt, wie wichtig rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit persönlicher Sicherheit sind. Bürger werden stets um ihre Sicherheit besorgt sein, doch die Gemeinde muss auch die gesetzlich geforderten Datenschutzaspekte beachten. Die Debatte um die Videoüberwachung in Brinkum könnte eines Tages wieder auf die Agenda kommen, sollte sich die Lage ändern und es mehr Straftaten geben. Damit bleibt abzuwarten, ob und wie die Verwaltung in diesen Fragen reagieren wird, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ohne ihre Rechte aufs Spiel zu setzen.

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