Im Volkswagen-Werk in Zwickau stehen die Betriebsratswahlen kurz bevor, nachdem der gesamte Betriebsrat im Oktober 2024 aufgrund eines offenen Gerichtsverfahrens und anstehender Tarifverhandlungen zurückgetreten ist. Damit ist die Situation in Zwickau angespannt, da die IG Metall versucht, ihren Einfluss zu sichern, während eine Alternativliste um Stimmen wirbt. IG-Metall-Chef Knabel hat den Mitgliedern der Alternativliste bereits die Qualifikation für das Amt abgesprochen, was die Polarisierung innerhalb des Betriebs nochmals verstärkt.
Der Grund für die Neuwahl wurde in einem offenen Rechtsstreit zur Wirksamkeit der letzten Wahl aus dem Jahr 2022 gesehen. Diese Wahl, die vom 15. bis 17. März 2022 stattfand, brachte der IG Metall 35 von 37 Mandaten ein, wurde jedoch vom Sächsischen Landesarbeitsgericht (LAG) als unwirksam, aber nicht nichtig erklärt. Laut Betriebsratspraxis24 bestätigte das Arbeitsgericht Zwickau bereits im November 2022 diese Entscheidung, nachdem die Wahl von Mitgliedern einer gegnerischen Liste angefochten wurde, die dem rechten Milieu nahestehen sollen.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Das Urteil des LAG, das am 22. Januar 2024 erging (Az.: 3 TaBV 9/23), wies die Beschwerde von Volkswagen Sachsen GmbH und dem Betriebsrat zurück. Die Richter verwiesen auf wesentliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften. Die gefassten Beschlüsse des Betriebsrats bleiben gültig, da die Wahl zwar unwirksam, jedoch nicht nichtig ist. Das LAG wenigsten bleibt eine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht offen, und der Betriebsrat plant, diese Möglichkeit zu nutzen.
Die Anfechtung einer Betriebsratswahl ist möglich, wenn entscheidungserhebliche Mängel auftreten. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung verliert der Betriebsrat ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung seine Befugnisse, bleibt jedoch bis dahin kommissarisch im Amt. Das bedeutet, dass die bisher gefassten Beschlüsse weiterhin gültig sind, solange keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt werden, die die Wahl von vornherein nichtig machen würden.
Rahmenbedingungen der Wahl
Wie IG Metall erläutert, können Betriebsräte in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Diese Wahlen finden alle vier Jahre zwischen März und Mai während der Arbeitszeit statt. In Betrieben ohne Betriebsrat kann jederzeit eine Wahl angeordnet werden, während in Betrieben mit Betriebsrat dieser zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand bestellt.
Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, erstellt Wählerlisten und gibt Wahlvorschläge bekannt. Auch für die Durchführung von Briefwahlen ist dieser zuständig, falls Beschäftigte am Wahltag nicht vor Ort sind. Im Rahmen der Vorbereitungen sind die Kosten der Betriebsratswahl vollständig vom Arbeitgeber zu tragen, was auch die persönlichen Kosten des Wahlvorstands umfasst.
Die Betriebe bereiten sich nun auf diese Neuwahlen vor, während das Thema bereits für hitzige Debatten sorgt. Die Auswirkungen dieser Wahlen könnten nicht nur für die Mitarbeiter im Zwickauer Werk von Bedeutung sein, sondern auch für die Gesamtstruktur des Betriebsrats und dessen künftige Funktion im Volkswagen-Konzern.