In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Bamberg einem Discounter die Werbung für E-Zigaretten untersagt. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die Formulierungen, die auf der Website netto-online.de verwendet wurden. Der Verband Pro Rauchfrei klagte gegen die unzulässigen Werbeaussagen und erreichte damit, dass das Gericht im Januar 2026 eine einstweilige Verfügung erließ, die rechtskräftig ist (Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e). Die betroffenen Formulierungen beinhalteten unter anderem die Aufforderung, mit dem Produkt «eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen» zu entdecken und die Anpreisung einer «vielfältigen Auswahl an Aromen». Auch Aussagen wie «für alle Zielgruppen geeignet, von Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern» wurden als irreführend angesehen und untersagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verwendung des Wortes «geeignet» die Gefahren des Rauchens verharmlost. Der Vorstand von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, wies darauf hin, dass Werbung für Zigaretten und Vapes im Internet ein Massenphänomen sei. Die Klage wurde notwendig, nachdem Netto keine außergerichtliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Interessanterweise wurde ein Teil der Klage abgewiesen: Der Zusatz «nur» bei Preisangaben hatte keine besondere Bedeutung, da alle Preisangaben auf der Seite mit «nur» oder «ab» versehen waren. Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für den Gesundheitsschutz, sondern auch eine klare Botschaft an die Werbepraktiken im Bereich von Tabak- und Nikotinprodukten.
Neues Werbeverbot für Tabakerzeugnisse
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Deutschland ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte, einschließlich E-Zigaretten und Vapes, in Kraft treten. Dieses Verbot betrifft Werbung in sämtlichen Medien, von Fernsehen über Internet bis hin zu Plakatwerbung. Ziel dieser Regelung ist der Schutz von Jugendlichen vor den gesundheitlichen Risiken des Nikotinkonsums. Die neuen Vorschriften basieren auf dem geänderten Tabakerzeugnisgesetz sowie dem Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf die Werbung selbst, sondern auch auf die Darstellung von Tabakerzeugnissen in Online-Shops, Verkaufsplattformen und sozialen Medien. Es wird erwartet, dass diese Regelung die Sichtbarkeit von Tabakkonsum in den Medien deutlich reduziert und somit einen weiteren Schritt in Richtung einer rauchfreien Gesellschaft darstellt. Gesundheitsorganisationen, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum, begrüßen diese neuen Regeln, da sie der Ansicht sind, dass Werbung den Erstkontakt von Jugendlichen mit Tabak- und Nikotinprodukten beeinflussen kann.
Ausblick und Herausforderungen
Die Branche zeigt sich jedoch besorgt über die Auswirkungen dieser Regelungen auf erwachsene Konsumenten, die möglicherweise schwerer Zugang zu neutralen Informationen über E-Zigaretten haben könnten. Marktanalysen deuten darauf hin, dass Unternehmen zunehmend auf direkte Beratung und Online-Informationsangebote setzen werden, um den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden. Während die Werbung für E-Zigaretten als potenziell weniger schädliche Alternative zu herkömmlichen Zigaretten betrachtet wird, bleibt ihre Darstellung stark reglementiert.
Die kommenden Änderungen in der Werbelandschaft schaffen Raum für neue Formate und Inhalte, die gesundheitsbewusste Themen in den Vordergrund stellen. Langfristig könnte sich das Angebot an Werbebotschaften verändern, mit einem größeren Fokus auf Prävention und Aufklärung. Diese Entwicklungen sind nicht nur für die Tabakindustrie von Bedeutung, sondern auch für den allgemeinen Gesundheitschutz.
Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel auf den Webseiten der Rhein-Zeitung und OpenPR nachlesen. Auch das Digitalfernsehen bietet umfassende Informationen zu den neuen Regelungen.