Ein tragischer Vorfall, der die Gemüter bewegt, steht ab Montag, dem 9. September, vor dem Landgericht Stralsund. Im Mittelpunkt steht der Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf der Ostsee-Insel Usedom, der mehr als drei Jahre zurückliegt. Die damalige Unfallgeschichte erregt nun verstärkt Aufmerksamkeit, da die Mutter des Kindes eine Klage gegen die Gemeinde Zinnowitz eingereicht hat, in der sie Schadenersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro fordert.
Die 34-jährige Frau aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg springt während des Vorfalls hinterher, um ihren Sohn zu retten, und zieht sich dabei schwere Verletzungen am linken Bein zu. Glücklicherweise bleibt ihr Sohn unverletzt. Laut den Angaben des Gerichts wollte die Familie an einem Sommerabend im Juli 2021 in den ersten Reihen der Seebrücke ein Urlaubsfoto machen.
Widersprüchliche Berichterstattung und Vorwürfe
Die Mutter beschreibt, dass ihr kleiner Sohn direkt neben seinem älteren Bruder stand, sich hatte hinknien wollen, das Gleichgewicht verlor und durch das Geländer gerutscht sei. Diese Darstellung steht im Widerspruch zu anderen Berichten, die behaupten, das Kind hätte auf die Brüstung für das Foto geklettert. Solche unterschiedlichen Darstellungen machen die Angelegenheit umso komplexer.
Am besagten Abend, dem 22. Juli 2021, war die Familie unglücklich an der Seebrücke, die etwa fünf Meter über der Wasseroberfläche verläuft. Die Polizei gab an, dass das Wasser im Bereich des Sturzes nicht sehr tief gewesen sei. Allerdings erforderten die Umstände die sofortige Unterstützung von Rettungskräften, die die Mutter und das Kind in eine Klinik brachten.
Die Mutter sieht die Verantwortung klar bei der Gemeinde, da sie der Meinung ist, dass die Seebrücke nicht sicher gewesen sei und das Geländer einer besseren Konstruktion bedurft hätte. Ihr Klageanspruch umfasst nicht nur die ursprünglichen 35.000 Euro, sondern auch zusätzliche Ausgaben, die über 2.000 Euro betragen, für Medikamente und Hilfsmittel. Sie sucht auch nach zusätzlichen finanziellen Mitteln, falls sich ihr Gesundheitszustand in Zukunft verschlechtert sollte.
Die Position der Gemeinde
Die Gemeinde Zinnowitz hingegen verteidigt sich und behauptet, dass die Seebrücke keinerlei Mängel aufweise. Sie argumentieren, dass die Mutter selbst eine Mitschuld trage und besser auf ihre Kinder hätte aufpassen müssen. Weiterhin wird angeführt, dass sie sich bei einem vorsichtigerem Handeln nicht so schwer verletzt hätte, wenn sie etwa zunächst über das Geländer geklettert und dann heruntergehangen wäre, anstatt sofort zu springen.
Wie bei Zivilverfahren üblich, wird eine richterliche Entscheidung in wohl einem weiteren Termin erwartet. Die rechtlichen Auseinandersetzungen und die verschiedenen Sichtweisen auf die Geschehnisse stellen hierbei eine Beziehung zwischen Sicherheit im öffentlichen Raum und der Verantwortung der Eltern dar. Details zu dem Fall und den laufenden Klagen sind in einem Bericht bei www.moin.de nachzulesen.