Mecklenburg-VorpommernRheinland-Pfalz

Rückruf in Rheinland-Pfalz: Achtung bei REWE-Nougat-Cremes!

Dringender Rückruf in Rheinland-Pfalz: REWE warnt vor seiner Salted Caramel und Dunkle Kakaocreme wegen möglicher schwerer allergischer Reaktionen – der Verzehr kann lebensgefährlich werden!

Eine aktuelle Rückrufaktion betrifft ausgewählte Aufstriche von REWE in Rheinland-Pfalz, die potenziell allergische Reaktionen hervorrufen können. Dies wurde von der Verbraucherzentrale am 9. September 2024 bekannt gegeben und sorgt für Besorgnis unter Verbraucherinnen und Verbrauchern.

11. September 2024 um 19:30 UhrMainz

Die betroffenen Produkte sind die „REWE Feine Welt Salted Caramel Creme“ sowie die „REWE Feine Welt Dunkle Kakaocreme“. Der Hersteller, „Natra Chocolate International S.L.“, hat die Warnung ausgesprochen, nachdem festgestellt wurde, dass in den Artikeln möglicherweise Nuss-Paste enthalten sein könnte, was für Menschen mit Nussallergien riskant ist.

Details zu den betroffenen Produkten

Betroffen sind folgende Artikel und ihre Chargennummern:

  • REWE Feine Welt Salted Caramel Creme 200 g, Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.2025, Charge: L4144202
  • REWE Feine Welt Dunkle Kakaocreme 200 g, Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.2025, Charge: L4133102

Die Lebensmittelwarnung ist für mehrere Bundesländer relevant, darunter Rheinland-Pfalz, sowie weitere Bundesländer wie Bayern, Berlin, und Schleswig-Holstein. Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Regionen sollten besonders wachsam sein.

Risiken für Allergiker

Die Symptome einer Nussallergie können sehr unterschiedlich sein. Zu den leichteren Beschwerden gehören Schnupfen, Juckreiz sowie Übelkeit, während schwerwiegendere Reaktionen wie Atemnot und Anaphylaxie auch lebensbedrohlich sein können. Anaphylaxie kann zu einem anaphylaktischen Schock führen, der mit Bewusstlosigkeit und schweren Kreislaufproblemen einhergehen kann. Betroffene sollten bei Verdacht auf eine Allergie unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Oliver Berg/dpa

Eine weitere wichtige Information für Verbraucher ist die Rückgabemöglichkeit der betroffenen Produkte. Wer diese Aufstriche erworben hat, kann sie ohne Vorlage eines Kassenbons in den Verkaufsstellen zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Produkt für Personen ohne Nussallergie weiterhin gefahrlos genossen werden kann.

Weitere Informationen zur Rückrufaktion können auf www.swp.de nachgelesen werden.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"