Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg

Sexattacke in Neukalen: Urteil fällt deutlich milder als gefordert!

Im Prozess um eine dramatische Sex-Anmache nach einem Disco-Besuch in Neukalen wurde ein 29-jähriger Afghane wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, während der zweite Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen wurde – dennoch bleibt die Aufklärung des Vorfalls bei den jungen Frauen in der Nacht des 8. Oktober 2023 umstritten und wirft ernste Fragen zur Sicherheit auf!

In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen 29-jährigen Mann aus Afghanistan für schuldig befunden. Der Fall bezog sich auf einen Vorfall, der sich am 8. Oktober 2023 während der Rückfahrt von einer Diskothek in Neukalen, im Distrikt Mecklenburgische Seenplatte, ereignete. Der Angeklagte wurde wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt und muss eine Geldstrafe von 3.600 Euro zahlen.

Das Gericht verwarf die ursprüngliche Anklage wegen versuchter Vergewaltigung. Richterin Tanja Krüske erklärte, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Es seien zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Geschädigten und ihrer 19-jährigen Freundin aufgefallen. Diese hatten beide Männer, einen 29-Jährigen und einen weiteren 34-Jährigen, während einer nächtlichen Autofahrt zurückgewiesen. Trotz der Vorwürfe blieben die beiden Angeklagten zu Beginn des Verfahrens stumm.

Details des Vorfalls

Die 16-jährige Ukrainerin und ihre Freundin waren mit den beiden älteren Männern in ein Auto gestiegen, nachdem sie zuvor einige Stunden in einer Bar verbracht hatten. Wie die Freundin im Prozess schilderte, hatten die Männer Annäherungsversuche gestartet, die jedoch klar abgelehnt worden sind. „Es war zu sehen, dass die Frauen ein bisschen beschwipst waren, aber die Männer trotzdem eindeutig zurückgewiesen haben“, so die Richterin. Dies wurde durch ein Handyvideo belegt.

Die Situation eskalierte auf der Rückfahrt über die Bundesstraße 104. Der Fahrer hielt an, um dem Beifahrer – dem verurteilten Mann – ein vermeintliches Bedürfnis zu gestatten. Der 29-Jährige soll dann nackt vor der 16-Jährigen gestanden sein, was die junge Frau als Übergriff empfand. Sie stieß ihn mit den Beinen weg und beide Frauen flohen aus dem Auto. Später bat der Fahrer sie, keine Anzeige gegen seinen Bekannten zu erstatten.

Urteil und Reaktionen

Das Urteil fiel schließlich deutlich milder aus, als es die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gefordert hatten. Diese hatten eine Freiheitsstrafe von mindestens 22 Monaten wegen versuchter Vergewaltigung verlangt. Der Anwalt des Angeklagten verwies darauf, dass dieser 2019 nach Deutschland kam, die Sprache erlernte und sich als Glaser ausbildete. Das Gericht entließ einen weiteren Angeklagten mangels Beweisen.

Der Fall sorgt in der Region für zahlreiche Diskussionen. Die unterschiedlichen Aussagen und die Beweisführung werfen Fragen auf über die Glaubwürdigkeit und den Umgang mit solchen Vorwürfen in der Gesellschaft. Mehr Informationen zu dieser Thematik bietet der Artikel von www.nordkurier.de. Es bleibt abzuwarten, wie die gesellschaftliche und rechtliche Auseinandersetzung zu dieser Situation weitergeht.

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