Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg

63-Jähriger aus Röbel zu 2,5 Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

63-jähriger Babysitter aus Röbel für sexuellen Missbrauch an zwei Jungen schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – die grausamen Taten ereigneten sich zwischen August 2022 und Februar 2024 in einem Mehrfamilienhaus, wo er das Vertrauen der Kinder missbrauchte!

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Neubrandenburg einen 63-jährigen Mann aus Röbel, gelegen in der Mecklenburgischen Seenplatte, verurteilt. Der Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Jungen zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die vorsitzende Richterin Daniela Lieschke erkannte ihn schuldig der sexuellen Belästigung, Nötigung, Freiheitsberaubung sowie des mehrfachen Missbrauchs. Neun weitere Anklagepunkte wurden jedoch nicht verhandelt.

Der Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses, der aus schutzrechtlichen Gründen hinter verschlossenen Türen stattfand, alle Vorwürfe vehement bestritten. Selbst als das Urteil verkündet wurde, wollte er den Gerichtssaal verlassen und sprach von „weiteren Lügen“. Wachtmeister mussten eingreifen, um ihn am Verlassen zu hindern.

Belästigung und Gewalt gegen Kinder

In den Verhandlungen wurde deutlich, dass der Mann über einen längeren Zeitraum auf einen Jungen, der zu diesem Zeitpunkt zwischen neun und elf Jahren alt war, aufgepasst hatte. Der Junge äußerte, dass er in der Wohnung des Angeklagten gut versorgt wurde und verschiedene Aktivitäten unternahm. Diese erste Phase wandte sich jedoch ins Negative, als der Angeklagte begann, sowohl diesen Jungen als auch seine Freunde sexuell zu belästigen.

Die Taten fanden von August 2022 bis Februar 2024 statt. In einem besonders besorgniserregenden Vorfall wollte der Mann, dass alle Kinder ihre Hosen herunterzogen. Als einer der Jungen sich weigerte, wurde er mit Gewalt dazu gezwungen und flüchtete schließlich in den Keller, wo er eine Zeit lang blieb.

Ein weiterer Vorfall beinhaltete, dass der Angeklagte einen Jungen gegen seinen Willen küsste, was dieser als „eklig“ empfand. Zudem gab es Berichte, dass ein Junge in einer Wohnung des Nachbarn eingeschlossen wurde und daraufhin Schläge auf die Beine bekam. In zwei Fällen wurde den Kindern nachgewiesen, dass der Angeklagte sie an ihren Geschlechtsteilen manipulierte.

Die Richterin erklärte, dass die Aussagen der Kinder im Kern überzeugend seien. Eine Gutachterin war in dem Verfahren tätig, um die Glaubwürdigkeit der Kinder zu prüfen. Während einige Anklagepunkte aufgrund unzureichender Beweise fallen gelassen wurden, war die zentrale Schilderung aber überzeugend genug, um zu einer Verurteilung zu führen.

Zu Beginn des Prozesses war der Angeklagte, dessen Gesicht er während des Entertainments hinter einem Hefter versteckte, sichtlich nervös. Bei der Urteilsverkündung lag er mit dem Kopf auf dem Tisch und wollte den Blick des Gerichts meiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht verhängte eine etwas geringere Strafe als die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Der Verteidiger des Mannes forderte kein angegliedertes Strafmaß.

Laut Informationen sind gegen den Verurteilten noch weitere schwere Vorwürfe im Raum, weshalb er vorerst in Haft bleibt. Diese Entwicklungen werfen ernsthafte Fragen zur Sicherheit von Kindern in ihrer Umgebung auf.

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