Am 29. Dezember 2024 betonte Gesundheitsministerin Karl Lauterbach die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der anstehenden Krankenhausreform für eine flächendeckende medizinische Versorgung in Deutschland. Der geplante Transformationsfonds soll als wesentliche Finanzierungsquelle für notwendige strukturelle Veränderungen in Krankenhäusern dienen. Laut Lauterbach ist die Unterstützung jener Krankenhäuser entscheidend, die sich auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren oder sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen aufbauen möchten. Ziel des Fonds ist es, bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035 für Transformationsprozesse bereitzustellen.

Lauterbach fordert eine stärkere Verantwortung des Bundes bei der Finanzierung dieser Reform. Während die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten 25 Milliarden Euro aufbringen soll, verhält sich der Bund zurückhaltend. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Teil des Bundesanteils finanzieren muss. Wichtige Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen sowie zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen werden in den kommenden Wochen erwartet. Der Transformationsfonds soll ab Juli 2025 in Kraft treten und befindet sich noch in den Verhandlungen.

Herausforderungen und Zielsetzungen

Die Landesregierung Brandenburg hat angekündigt, Krankenhausstandorte nicht zu schließen, sondern gesichert weiterzuentwickeln. Das Ziel ist die Erhaltung aller Krankenhausstandorte als Orten der regionalen Gesundheitsversorgung, um eine wohnortnahe medizinische Versorgung sicherzustellen. Der vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg umfasst 54 Krankenhäuser an 66 Standorten, darunter 28 Sicherstellungsstandorte, die unverzichtbar für die Basisversorgung sind. Dennoch stehen diese Häuser oft vor finanziellen Herausforderungen aufgrund geringer Fallzahlen.

Wie auf GOERG berichtet wurde, finden sich viele Krankenhäuser in Deutschland aufgrund langjähriger systematischer Unterfinanzierung in einer kritischen finanziellen Lage. Am 17. Oktober 2024 beschloss der Deutsche Bundestag das KHVGG, um die stationäre Versorgung effizienter zu gestalten. Diese umfassende Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und enthält wesentliche Ziele wie Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Entbürokratisierung der stationären Behandlung.

Die Reform sieht unter anderem die Einführung eines Vorhaltebudgets anstelle des bisherigen DRG-Fallpauschalensystems vor. Kliniken sollen 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungsangeboten erhalten, während 40 Prozent durch tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Insgesamt werden 65 Leistungsgruppen eingeführt, die an bundeseinheitlichen Qualitätskriterien gemessen werden. Ab Ende 2026 sollen die Länder den Kliniken die Leistungsgruppen zuweisen, wobei die Finanzierung in den Jahren 2027 und 2028 schrittweise umgestellt wird.

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