Immer mehr Kommunen in Deutschland engagieren sich aktiv in der kommunalen Wärmeplanung. Der aktuellen Berichterstattung von n-tv zufolge arbeiteten bis dato ein Drittel der deutschen Kommunen an der Erstellung von Wärmeplänen. Dies geht aus Informationen des Kompetenzzentrums Wärmewende in Halle (Saale) hervor.
Besonders große Städte sind dazu verpflichtet, ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorzulegen, während kleinere Kommunen bis 2028 Zeit haben. In Baden-Württemberg haben bereits 13 Prozent der Kommunen ihre Wärmepläne abgeschlossen, von insgesamt 160 bundesweit fertigen Wärmeplänen stammen 148 aus diesem Bundesland. Insgesamt haben 3652 von 10.754 Kommunen, was 34 Prozent entspricht, mit ihrer Wärmeplanung begonnen. Die höchsten Anteile an aktiven Kommunen finden sich in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), gefolgt von Saarland (64 Prozent) und Rheinland-Pfalz (52 Prozent). In Thüringen, Sachsen und Bayern sind die Aktivitäten vergleichsweise gering mit 11, 18 und 18 Prozent.
Wichtigkeit der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung stellt einen zentralen Aspekt der deutschen Klimapolitik dar. Ziel dieser Planungen ist es, geeignete Technologien und Energieträger in den einzelnen Regionen zu identifizieren und damit Investitions- und Planungssicherheit für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Kritiker aus einigen Kommunen, insbesondere in Sachsen-Anhalt, bemängeln jedoch die fehlenden gesetzlichen Regelungen durch die Landesregierungen, die das Handeln und die Datenerhebung erschweren.
Laut den Informationen des Umweltministeriums Baden-Württemberg ist ein kommunaler Wärmeplan unerlässlich für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Der Plan unterstützt lokale Akteure bei Investitionsentscheidungen und soll eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden bewirken. Da Wärme schwerer transportierbar ist als Strom, ist eine lokale Anpassung der Versorgung notwendig, wobei jede Kommune ihren individuellen Wärmeplan erstellt. Baden-Württemberg gilt seit 2020 als bundesweiter Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft treten, jedoch behalten Wärmepläne, die nach Landesrecht erstellt wurden, ihren Bestandsschutz.
Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier wesentliche Elemente: die Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs, eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Einsparpotenzialen und verfügbare erneuerbare Energien, die Aufstellung eines Zielszenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs bis 2040 und eine Wärmewendestrategie, die einen Transformationspfad mit Maßnahmen und Zeitplan formuliert. Diese Planungen sind wichtig, um die Wärme- und Stadtentwicklung sinnvoll zu verzahnen und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.