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Keine GEZ-Gebühren: So können Betroffene von der Zahlungspflicht befreit werden

Tausende Bürger in Deutschland können sich seit dem 1. Juni 2024 aufgrund von Katastrophenfällen, wie den jüngsten Überflutungen in Bayern, von der Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen, was eine wichtige finanzielle Entlastung für die Betroffenen darstellt.

In Deutschland sind die GEZ-Gebühren, die jeder Haushalt zahlen muss, ein stets aktuelles Thema. Die monatliche Gebühr beträgt 18,36 Euro und dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Anstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio umfasst. Doch was ist, wenn jemand kein Interesse an diesen Programmen hat oder aus anderen Gründen von der Zahlung befreit werden möchte?

Eine Vielzahl von Bürgern ist möglicherweise gar nicht darüber informiert, dass sie sich von dieser Zahlpflicht befreien lassen können. Die Regeln hierzu sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) festgeschrieben, der die Zuordnung der Gebühren und etwaige Sonderregelungen klar definiert. In mehreren Fällen können Einzelpersonen oder Haushalte einen Antrag auf Befreiung stellen, was für viele eine willkommen Gelegenheit darstellt.

Befreiungsmöglichkeiten von den GEZ-Gebühren

Der Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandradio führt eine Liste von Umständen auf, unter denen Bürger von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden können. Zu den Hauptkategorien zählen:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem BAföG, Berufs­ausbildungs­beihilfe und Ausbildungs­geld für nicht bei den Eltern lebende Empfänger
  • Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Hilfe zur Pflege
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben

Ein Antrag auf Befreiung kann einfach online gestellt werden, wobei die entsprechenden Nachweise von den zuständigen Behörden eingereicht werden müssen. Der Prozess ist in der Regel unkompliziert und kann in wenigen Schritten erledigt werden.

Neue Regelungen bei Katastrophenfällen

Eine besonders wichtige Neuerung ist, dass nun auch Menschen in Katastrophengebieten die Zahlungsfähigkeit aussetzen können. Dies geht auf Erdbeben oder andere Naturkatastrophen zurück, die bestimmte Regionen betroffen haben. Beispielsweise kam es zu schweren Unwettern in Bayern, weshalb in einigen Städten der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Hierbei können betroffene Haushalte die Abmeldung von den Rundfunkbeiträgen beantragen.

Schlägt der Antrag erfolgreich ein und bestätigt sich die Wohnsituation in einem betroffenen Gebiet, so reicht es aus, die Adresse anzugeben, ohne weitere Nachweise vorlegen zu müssen. Diese Befreiung läuft vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten. Sollten die Wohnverhältnisse so gravierend beeinträchtigt sein, dass das Haus unbewohnbar ist, besteht zudem die Möglichkeit einer permanenten Abmeldung von den Gebühren.

Interessierte haben die Chance, diese Sonderabmeldung online bis zum 30. November 2024 zu beantragen. Auch eine nachträgliche Befreiung für bereits gezahlte Gebühren ist möglich, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Die Gründe für die allgemeine Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühren liegen im Solidarmodell, welches solidarisches Handeln aller Bürger in Deutschland anerkennt, damit eine breite Öffentlichkeit von den Medienangeboten profitieren kann. Dennoch zieht die Rundfunkgebührenpflicht oft Kritik und Unverständnis auf sich. Mit möglichen Erhöhungen ab 2025 könnte sich die Situation weiter aufheizen, was die Debatte um die Sinnhaftigkeit und Fairness der Gebührenzahlungen neu anheizen könnte.

Ein Blick in die Verteilung der GEZ-Gebühren zeigt, dass die Mittel der monatlichen Zahlungen wie folgt investiert werden:

Finanzierung von: Anteil am Monatsbeitrag
ARD 12,78 Euro
ZDF 4,69 Euro
Deutschlandradio 0,54 Euro
Landesmedienanstalten 0,35 Euro
Quelle: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
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