Im Thüringer Landtag bahnt sich eine veritable Krise an. Die AfD hat sich in eine dominierende Rolle manövriert und blockiert die Besetzung zentraler Gremien, was die Funktionsfähigkeit der Justiz bedroht. Aktuell kann ohne die Präsenz der AfD im Parlament keine Besetzung des Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschusses erfolgen. Dies führt zu einem dramatischen Mangel an Staatsanwälten: Derzeit fehlen in Thüringen bereits 31 Stellen.
Holger Pröbstel, der Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes, schlägt Alarm und betont, dass die derzeitige Situation einen person’s Kelch in der Justiz herbeiführen könnte. Zu allem Überfluss erfordert die Wahl der Mitglieder für diese wichtigen Gremien eine Zweidrittel-Mehrheit. Da die AfD mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Parlament hält, sind andere Fraktionen darauf angewiesen, sich mit ihr auseinanderzusetzen.
Die Blockade und ihre Auswirkungen
Ein weiteres Problem ist die Forderung der AfD nach zwei Plätzen in der parlamentarischen Kontrollkommission sowie einem Amt im Landtagspräsidium. Daniel Haseloff, der stellvertretende Fraktionschef der AfD, sieht die eigene Partei nicht als Blockierer. Er argumentiert, dass die anderen Fraktionen dem Gesetz folgen müssten, um Fortschritte zu erzielen.
Die bereits angespannte Situation wird auch durch das wiederholte Versagen der anderen Fraktionen, geeignete Kandidaten zur Wahl zu bringen, weiter kompliziert. In der letzten Sitzung wurden ausschließlich AfD-Kandidaten für den Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss gewählt, während die Vorschläge von CDU, BSW, Linken und SPD nicht die notwendige Stimmenmehrheit erhielten.
Kritik und Forderungen nach Konsequenzen
Die Situation hat zu heftiger Kritik geführt. Thüringens Innenminister, Georg Maier, fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD, da er in deren Handlungen eine Gefährdung der parlamentarischen Demokratie sieht. Unterstützt wird er hierbei von mehreren politischen Akteuren, darunter auch der Ex-Ostbeauftragte Marco Wanderwitz (CDU). Der Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband in Thüringen und Sachsen als rechtsextrem eingestuft, was die Brisanz der Vorwürfe noch steigert. Artikel 21 des Grundgesetzes erlaubt es, Parteien zu verbieten, die die demokratische Grundordnung gefährden. Dies brachte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dazu, die Partei als verantwortungslos zu brandmarken.
Die konstituierende Landtagssitzung verlief chaotisch, geprägt von Unterbrechungen und Streitigkeiten. Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) ließ keine Anträge oder Wortmeldungen der anderen Fraktionen zu, wodurch er als Verfechter der Demokratie in Frage gestellt wurde. Der Grund für diese erhitzten Gemüter ist die Wahl des Landtagspräsidenten, bei der die AfD das Vorschlagsrecht hat.
Die CDU und BSW ziehen nun rechtliche Konsequenzen und haben den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der neuen Geschäftsordnung zu klären, während die AfD sowohl die Vorwürfe als auch die rechtlichen Schritte zurückweist. Die politische Landschaft Thüringens bleibt aufgrund der Auseinandersetzungen um die AfD geprägt von Unsicherheit und Spannungen.