Am 8. Januar 2025 hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, das vorläufige Insolvenzverfahren über die aurum cor GmbH eröffnet (Aktenzeichen 61 IN 59/24). Diese Entscheidung wirkt sich auf das Edelmetallhandelshaus mit Sitz in Saarbrücken aus, das von der Geschäftsführerin Carmela Nimmesgern geleitet wird. In den letzten Jahren hatte das Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und weist eine erhebliche bilanzielle Überschuldung auf.

Die aurum cor GmbH wurde 2010 gegründet und ist auf den An- und Verkauf sowie die Lagerung von Edelmetallen spezialisiert. Das Unternehmen offerierte unter anderem zwei Goldsparpläne, die jedoch in unabhängigen Tests des Portals Goldsparplaene.com mit der Note „ungenügend“ bewertet wurden. Hierbei wurde besonders auf die hohen Aufschläge auf den Goldpreis hingewiesen — über 40 % für den Alpha-Plan und knapp 27 % für den Beta-Plan.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenz

Die Jahresabschlüsse der aurum cor GmbH zeigen eine nicht durch Eigenkapital gedeckte Defizit, das von 133.000 Euro im Jahr 2017 auf 181.000 Euro im Jahr 2018 gestiegen ist. Ein Kredit von rund 9.500 Euro, der an die Geschäftsführerin ausgezahlt wurde, wirft durchaus Fragen zur Seriosität des Unternehmens auf. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die aurum cor GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot erhalten. Die Kontrolle über die Vermögenswerte liegt nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Reich.

Infolge der Insolvenz sind auch sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt worden. Betroffene Kunden wird geraten, schnellstmöglich rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, dass sie ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, um Forderungen geltend zu machen. Da die Rückzahlung der Forderungen stark vom Umfang der Insolvenzmasse abhängt, wird eine volle Entschädigung aller Gläubiger als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Handlungsoptionen für betroffene Kunden

Betroffene Anleger sollten folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  • Rechtsanwalt aufsuchen, um Forderungen korrekt und fristgerecht anzumelden.
  • Überprüfen, ob Rückabwicklungsansprüche bei Zahlungen über Drittanbieter bestehen.
  • Ansprüche auf Herausgabe geltend machen, wenn Edelmetalle erworben, aber nicht erhalten wurden.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin Sandra Reich plant, die Vermögenswerte zu sichern und eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Kunden wird empfohlen, ihre Belege sorgfältig zu sichern und ihre Rechtsansprüche überprüfen zu lassen. Um ihre Interessen im Gläubigerausschuss zu vertreten, können Kunden sich zusammenschließen, sollte ein solcher Ausschuss eingerichtet werden.

Wichtige Fristen und rechtliche Hinweise

Insbesondere sollten Kunden die Verjährung ihrer Forderungen im Blick behalten. Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs. Ansprüche, die nicht rechtzeitig angemeldet oder verjährt sind, werden nicht berücksichtigt. Daher ist es entscheidend, Forderungen zeitnah anzumelden und Fristen zu überwachen, um Rechte zu wahren. Informationen über die Verjährung von Forderungen in der Insolvenz sind unter Recht Aktuell verfügbar.

Für Fragen und Bedenken steht eine kostenfreie Hotline bereit, die von RA Jens Reime unter der Nummer 0800 72 73 463 angeboten wird. Die Anwaltskanzlei Reime bietet zudem Unterstützung und Beratung für betroffene Anleger an, um angemessen auf die Insolvenz zu reagieren.