HessenKassel

Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in Kassel: Herausforderungen und Fortschritte

Im Regierungsbezirk Kassel leben derzeit 3000 ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung aufgrund von Personalmangel in den Behörden stockt, was die Debatte über Rückführungen und die Effektivität der Abschiebepolitik neu entfacht.

Im Regierungsbezirk Kassel stehen die Behörden vor einer bedeutenden Herausforderung: Rund 3000 ausländische Staatsangehörige leben gegenwärtig in der Region und sind ausreisepflichtig. Diese Zahl hat sich seit März, als es noch etwa 2000 Personen waren, erheblich erhöht. Der Anstieg hat die zuständigen Stellen unter Druck gesetzt, was die Rückführung und Abschiebung betrifft.

Ein Beispiel, das die Problematik verdeutlicht, ist der Fall eines mutmaßlichen Täters aus Solingen, der bereits 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollte. Die Behörden konnten jedoch die nötigen Überstellungen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten gemäß der Dublin-III-Verordnung durchführen. Diese Situation wirft ernsthafte Fragen über die Effizienz und Leistungsfähigkeit der zuständigen Ausländerbehörden auf.

Herauforderungen für die Behörden

Die Situation ist nicht nur auf die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen zurückzuführen, sondern auch auf einen akuten Personalmangel im Regierungspräsidium Kassel, das für die Durchsetzung dieser Abschiebungen zuständig ist. Die Überlastung des Dezernates für Ausländerrecht erschwert es den Mitarbeitern, die notwendigen Verfahren durchzuführen, was zu Verzögerungen bei der Rückführung führt.

Die Behörde meldet jedoch Fortschritte. In der Zeit von Januar bis Juli 2024 stieg die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 180 auf 361. Dies geschieht oft in Zusammenarbeit mit Rückkehrberatern, die betroffenen Personen Informationen und Unterstützung zum Einleben in ihrem Heimatland bieten. Auch die Zahl der durchgeführten Abschiebungen hat zugenommen: von 159 im Jahr 2023 auf 201 in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024. Diese Entwicklung zeigt, dass die notwendigen Maßnahmen zum Teil erfolgreich umgesetzt werden.

Ein entscheidendes Element für ein effektives Vorgehen ist die gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI), die seit 2018 operiert. Diese Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, straffällig gewordene Ausländer sowie sogenannte „Gefährder“ schnellstmöglich abzuschieben. Über 500 Personen aus dieser spezifischen Gruppe wurden bis heute aus dem Bezirk abgeschoben.

Die Zukunft der Rückführungen steht jedoch auf der Kippe. Die Sparvorgaben des Landes Hessen haben innerhalb der Behörde für erhebliche Unruhe gesorgt. Bei nur 40 Stellen ist das Dezernat für Ausländerrecht bereits überlastet und kämpft darum, die Arbeitslast zu bewältigen. Um diese kritische Situation abzufedern, wurden alle befristeten Stellen zumindest bis Ende 2024 verlängert.

Die Komplexität der Thematik macht deutlich, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Rückführung ausreisepflichtiger Personen in Kassel nicht nur ein lokales, sondern auch ein systemisches Problem darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation sich entwickeln wird und ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die ausreisepflichtigen Personen zeitnah und rechtssicher abzuschieben.

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