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Kirschlorbeer in Obertshausen: Naturschutz schlägt Alarm

In Obertshausen wird vor dem invasiven Kirschlorbeer gewarnt, der in der Schweiz ab dem 1. September 2024 aufgrund seiner ökologischen Schädlichkeit verboten wird, während lokale Naturschutzexperten noch keine akuten Probleme mit der Pflanze im Kreis Offenbach feststellen können.

In der Landschaft der Gärten und Parks ist der Kirschlorbeer eine gängige Wahl für viele Gartenbesitzer. Seine dichten, immergrünen Blätter und das rasante Wachstum machen ihn zu einem beliebten Sichtschutz. Doch während dieses Gewächs in vielen Gärten als Zierpflanze geschätzt wird, stehen Experten in Obertshausen dem Kirschlorbeer kritisch gegenüber. Der Grund? Ökologische Bedenken. Mit einem Einfuhrverbot in der Schweiz, das ab dem 1. September 2024 in Kraft tritt, wird dieser Druck noch verstärkt.

Der Kirschlorbeer hat seine Wurzeln in der Türkei und Kleinasien und gilt mit seinen Kapazitäten zur Ausbreitung als invasiv. In vielen Regionen Mitteleuropas gefährdet er das heimische Pflanzenleben. Siegfried Wilz, Vorsitzender des Kleingärtnervereins Obertshausen, hebt hervor, dass diese Pflanze in der Region zwar beliebt ist, aber ökologisch nur wenig Nutzen bringt. „Das ist eine schön grüne Pflanze, aber man hat davon nicht viel“, sagt er und lenkt die Aufmerksamkeit auf die fragwürdigen Vorteile dieses Gewächses.

Kritische Betrachtung der Pflanzenvielfalt

Zu den kritischen Stimmen gehört auch Ralf Sehr, Funktionsbeauftragter für Naturschutz beim Forstamt Langen. In Obertshausen ist der Kirschlorbeer bisher nicht in den Wäldern anzutreffen, im Gegensatz zu anderen invasiven Pflanzen. Sehr bemängelt die zunehmende Ausbreitung von Gartenflüchtlingen wie Kanadischer Goldrute, Knöterich und Bärenklau, die oft aus Gärten stammen. Diese Pflanzen gleichen einer Gruppe von Eindringlingen, die durch Samenverbreitung – etwa durch Vögel – oder durch illegale Entsorgung in die Natur gelangen.

Wilz und sein Verein appellieren an die Bürger, auf den Kirschlorbeer zu verzichten. „Wir haben gute Argumente dagegen“, erklärt Wilz. Jedoch ist der Anbau des Kirschlorbeers in privaten Gärten nicht verboten. Die einzige bienenfreundliche Zeit für die Blüte kommt, wenn die Pflanzen nicht geschnitten werden. Doch pünktliche Pflege, wie das Formschnitzen Ende Februar, verhindert die Blüte und damit die Nahrungsversorgung für Insekten.

Die Gefahren invasiver Pflanzen

Die Gefahren invasiver Pflanzen wie dem Kirschlorbeer sind vielfältig. Diese Gewächse stören nicht nur ökologische Prozesse in ihrer Umgebung, sondern können auch gesundheitliche Risiken bergen. Die Blätter und Samen des Kirschlorbeers enthalten cyanogene Glycoside, die bei Verzehr Blausäure freisetzen können. Dies macht die Pflanze potenziell gefährlich für Kinder und Tiere.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz (HLNUG) warnt vor weiteren invasiven Arten, wie der Herkulesstaude und dem Götterbaum. Diese Pflanzen gefährden zudem die lokale Flora und Fauna, was die Notwendigkeit unterstreicht, derartige Arten entschlossen zu bekämpfen. Die Bekämpfung invasiver Arten ist für das ökologische Gleichgewicht von großer Bedeutung, weshalb Rodungen, mehrmaliges Mähen oder das Ringeln von Pflanzen als praxisnahe Maßnahmen empfohlen werden.

Was also tun, wenn man den Charme eines grünen Sichtschutzes wünscht, aber auf die Umwelt Rücksicht nehmen möchte? Wilz schlägt vor, Alternativen wie Forsythien, Duftjasmin oder Beerensträucher zu verwenden, die nicht nur hübsch aussehen, sondern auch eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten bieten. „Wir sollten besser auf Blühpflanzen setzen“, so der Aufruf des Vereinsvorsitzenden.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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