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Donnerstag, 21. November 2024

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Kassel muss 30 Millionen Euro Wassergebühren zurückzahlen – Geduld gefragt!

Ein bahnbrechendes Urteil hat die Stadt Kassel in Aufruhr versetzt! Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden, dass die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern zu hohe Wassergebühren berechnet hat. In einem weiteren Schritt bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Entscheidung, was bedeutet, dass die Stadt nun verpflichtet ist, rund 30 Millionen Euro an die betroffenen Haushalte zurückzuzahlen. Dies betrifft nicht nur die Kasseler, sondern auch die Einwohner von Vellmar, die auf eine Rückerstattung warten müssen, wie hessenschau.de berichtet.

Die Stadt Kassel hatte seit 2017 Rücklagen für diese Rückzahlungen gebildet und bereits Gebührenbescheide unter Vorbehalt verschickt. Doch die gute Nachricht hat einen Haken: Die Erstattung wird erst 2026 erfolgen! Die Stadt hat erklärt, dass die Bescheide für das Jahr 2025 noch einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten, was bedeutet, dass eine neue Gebührensatzung bis zum Jahreswechsel nicht umgesetzt werden kann. Etwa 65.000 Kundinnen und Kunden müssen sich also noch gedulden.

Rückzahlungen für Haushalte

Die Rückzahlungen werden je nach Haushaltsgröße unterschiedlich ausfallen. Für einen Drei-Personen-Haushalt könnte die Rückzahlung bis zu 810 Euro betragen, da die Konzessionsabgabe von 90 Euro pro Jahr über neun Jahre hinweg zurückgezahlt wird. Dies ist ein erheblicher Betrag, der vielen Haushalten in Kassel und Vellmar zugutekommen wird.

Der Streit um die Wassergebühren hat eine lange Vorgeschichte. Bereits seit 2012 klagten Bürger gegen die Berechnung der Konzessionsabgabe, die 15 Prozent der Wasserkosten ausmacht und als rechtswidrig angesehen wurde. Die Landeskartellbehörde hatte die Wasserpreise in Kassel als zu hoch kritisiert, was schließlich zu dieser juristischen Auseinandersetzung führte.

Stadt kassierte Gebühren von sich selbst

Ein besonders skurriles Detail: Der Wasserversorger Kasselwasser, der zu 100 Prozent im Besitz der Stadt ist, zahlte Gebühren an die Stadt für die Nutzung der städtischen Leitungen. Diese Kosten wurden jedoch an die Bürger weitergegeben, obwohl die Stadt letztlich das Geld an sich selbst überwies. Dies wirft Fragen zur Transparenz und Fairness der Gebührenstruktur auf.

Die Rückerstattung wird automatisch erfolgen, jedoch müssen Mieterinnen und Mieter beachten, dass sie ihre Ansprüche über die Nebenkostenabrechnung geltend machen müssen. Vermieter sind in der Pflicht, die Rückzahlungen an ihre Mieter weiterzuleiten. Der Mieterbund Nordhessen hat bereits geraten, auch bei Umzügen seit 2017 Kontakt zu den Vermietern aufzunehmen, um die Ansprüche geltend zu machen, wie tagesschau.de berichtet.

Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Bürgerinnen und Bürger von Kassel und Vellmar, die nun auf eine gerechte Rückzahlung hoffen können. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Stadt mit dieser Herausforderung umgeht und ob die Rückzahlungen tatsächlich wie versprochen erfolgen.

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