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Haftbefehle in Hessen: Über 11.000 Verbrecher weiter auf der Flucht!

In Hessen sind alarmierende 11.211 Haftbefehle offen, 800 mehr als im Vorjahr – die Justiz kämpft gegen die steigende Kriminalität, während über 2.900 Fälle von Diebstahl und Unterschlagung die Sicherheitslage zusätzlich belasten!

Die hessische Justiz sieht sich mit einer alarmierenden Zahl offener Haftbefehle konfrontiert. Ende Juli dieses Jahres gab es laut dem Innenministerium insgesamt 11.211 offene Haftbefehle, was einem Anstieg von fast 800 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies wirft Fragen auf und verdeutlicht die Komplexität des Justizsystems in der Region.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Haftbefehle, die ausgestellt werden, auch vollstreckt werden können. Häufig gibt es mehrere Haftbefehle gegen dieselbe Person, was die Zahlen zusätzlich erhöht. Von den 11.211 offenen Haftbefehlen sind etwa 1.600 zur Festnahme im Rahmen der Strafverfolgung gedacht, was häufig eine Untersuchungshaft wegen eines bevorstehenden Gerichtsverfahrens bedeutet. Der größere Teil fällt unter die Kategorie Strafvollstreckung; hier finden sich Vorgänge bezüglich nicht gezahlter Geldstrafen oder Aspekte der Abschiebung nach einer eventuellen Wiedereinreise.

Die häufigsten Delikte

Ein Blick auf die Verteilung der offenen Haftbefehle zeigt, dass die meisten Fälle aus dem Bereich Diebstahl und Unterschlagung stammen. Konkret gibt es 2.932 Haftbefehle wegen dieser Delikte. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind mit 1.322 Fällen stark vertreten. Zudem sind 1.151 Haftbefehle wegen Betrug und Unterschlagung aktiv. Beunruhigend bleibt die Tatsache, dass sogar 294 Haftbefehle wegen Verdachts auf Mord und Totschlag erlassen wurden.

Es gibt Haftbefehle, die nie aus den Statistiken gelöscht werden. Insbesondere verstieß das Gewaltverbrechen Mord gegen jede Verjährung, sodass solche Verdächtigen immer im System bleiben. Es gibt weitere Gründe, warum bestimmte Haftbefehle bestehen bleiben, auch wenn die betroffenen Personen verstorben sind; oft liegt dies daran, dass die Sterbedaten nicht an die entsprechenden Behörden gemeldet werden.

Wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird, wird er aus dem polizeilichen Fahndungssystem entfernt. Dennoch gibt es Umstände, unter denen ein Haftbefehl reaktiviert werden kann, zum Beispiel im Fall einer Abschiebung. Hierbei wird der Haftbefehl für den Fall der Rückkehr der verurteilten Person wieder in Kraft gesetzt, um eine erneute Festnahme bei der Wiedereinreise zu ermöglichen.

Die genannten Zahlen stoßen auf großes Interesse und führen zu intensiven Diskussionen über die Effektivität des hessischen Justizsystems und die Herausforderungen bei der Verfolgung von Straftätern. Für detailliertere Informationen über den Status der Haftbefehle und deren Hintergründe, siehe den Bericht auf www.fr.de.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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