Groß-Gerau

Jagd-Lockerungen in Südhessen: Minister sieht Hoffnung für Wildschweine!

In Südhessen wird das Jagdverbot gelockert: Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest dürfen Jäger wieder in bestimmten Zonen aktiv werden, um das Wildschweineproblem einzudämmen und somit die Ausbreitung der tödlichen Seuche zu verhindern!

Die aktuellen Entwicklungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Südhessen bringen eine aufatmen-de Nachricht für Jäger, Landwirte und Hundebesitzer. Das hessische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, einige der Einschränkungen für die Jagd zu lockern. Diese Änderung betrifft insbesondere die Jagdpraktiken in den verschiedenen Sperrzonen, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden.

Die Maßnahmen, die zuvor die Jagd in bestimmten Gebieten einschränkten, wurden getroffen, um zu verhindern, dass Wildschweine das Virus in andere Regionen tragen. In der Sperrzone II, wo das Virus bereits nachgewiesen wurde, war ein umfassendes Jagdverbot in Kraft, um Ruhe zu gewährleisten und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Jetzt, da die Lage im einige Sperrzonen verbessert ist, können die Regeln gelockert werden.

Neue Jagdmöglichkeiten für Jäger

In der sogenannten Sperrzone I, die als Pufferzone dient, sind jetzt Ernte- und Bewegungsjagden unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Jäger können auch tagsüber auf Schalenwild – mit Ausnahme von Wildschweinen – und Beutegreifern jagen, solange sie dabei auf den Abstand zur Schwarzwildpopulation achten. Diese Erleichterungen haben das Ziel, die Hegeaufgaben der Jagd zu unterstützen und den Schutz von bedrohten Bodenbrütern zu fördern, indem unter anderem Beutegreifer wie die Rabenkrähe entnommen werden.

Darüber hinaus dürfen Jäger im Main-Taunus-Kreis dank des fertiggestellten Schutzzauns entlang der Autobahn 60 auch nachts auf Schwarzwild jagen. Dies soll dazu beitragen, Wildschweine zu erlegen und so mögliche Infektionsverbindungen in Richtung des Taunus zu verhindern, erklärte der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU).

Erleichterungen für Hundebesitzer und Landwirte

Zusätzlich profitieren auch Hundebesitzer von den Neuerungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde nicht mehr an der Leine gehalten werden, was mehr Freiheit beim Gassigehen bedeutet. Auch für die Landwirtschaft gibt es positive Nachrichten, insbesondere bei der Ernte von Mais, Hirse und Miscanthus, wo die Regelungen gelockert werden.

Die einzige Einschränkung für den Forstbereich bleibt, dass dort nur unbedingt notwendige Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Diese neuen Maßnahmen folgen auf einen Ausbruch der Tierseuche Mitte Juni im Kreis Groß-Gerau, wobei zuletzt ein infiziertes Tier bei Riedrode im Kreis Bergstraße festgestellt wurde. Das Virus hat für Haus- und Wildschweine fatale Folgen, stellt jedoch für Menschen keine Gefahr dar.

Diese Updates zeigen, dass die Behörden in Südhessen die Lage rund um die Afrikanische Schweinepest aktiv beobachten und entsprechende Anpassungen vornehmen, um Schadensmaßnahmen zu optimieren und den betroffenen Gruppen mehr Handlungsspielraum zu geben. Für weitere Informationen und Details zu den neuen Regelungen besuchen Sie bitte die Website www.faz.net.

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