Die Herausforderungen für Justizsozialarbeiter und Bewährungshelfer in Thüringen nehmen zu. Laut Angaben des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) zieht ein höherer Dokumentationsaufwand sowie ein Anstieg von Suchterkrankungen eine komplexere Aufgabenstellung nach sich. Bereits in den letzten Jahren wurde ein qualitativer Anstieg des Betreuungsaufwands beobachtet.
Die Justizsozialarbeiter müssen vermehrt Zeit in die Dokumentation ihrer Fälle investieren, um die zunehmend geforderten Qualitätsstandards einhalten zu können. Insbesondere der Anstieg der Straftäter mit psychischen Störungen sowie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit erschwert die Wiedereingliederung dieser Personen in die Gesellschaft. Die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, wie beispielsweise der Wohnraummangel, verstärken zudem die Anforderungen an die Justizsozialarbeiter, da er erschwert, geeigneten Wohnraum für Ex-Häftlinge zu finden.
Aktuelle Situation der Justizsozialarbeit in Thüringen
Zum Stichtag Ende Juni 2024 wurden in Thüringen 69 Justizsozialarbeiter gezählt, was einen Anstieg um vier Personen im Vergleich zu 2019 darstellt. Dennoch sank die effektive Arbeitskraft der Justizsozialarbeiter für die Bewährungshilfe von rund 60 im Jahr 2019 auf etwa 56 im vergangenen Jahr. Dieser Rückgang ist größtenteils auf Teilzeitarbeit und zusätzliche Arbeitsverpflichtungen zurückzuführen.
Zusätzlich zur staatlichen Justizsozialarbeit gibt es auch nichtstaatliche Straffälligenhilfe in Thüringen, die von dem Justizministerium finanziert wird. Vertreter der freien Straffälligenhilfe äußern jedoch, dass der Bedarf an Unterstützung höher sei als die verfügbaren Mittel. In diesem Kontext wird die Schuldnerberatung als ein entscheidendes Element angesehen, um Straffälligen finanzielle Perspektiven nach ihrer Haftzeit aufzuzeigen.
Im Vergleich dazu hat sich der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) seit seiner Gründung am 1. Januar 2009 erheblich verändert. Mit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der AJSD eine der vier Säulen der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Die Aufgaben umfassen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Bewährungshilfe, die bereits seit 1923 besteht, übernimmt eine wesentliche Rolle in der Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen
Die Gerichte können die Vollstreckung von Freiheitsstrafen aussetzen, was bedeutet, dass Verurteilte während der Bewährungszeit unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers stehen können. Ziel der Bewährungshilfe ist es, die Betroffenen bei einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und ihre soziale Integration zu fördern. Sofern alle Auflagen erfüllt werden und keine neuen Straftaten begangen werden, kann die (Rest-) Strafe am Ende der Bewährungszeit erlassen werden.