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Haftbefehl und Alkohol: Mann ohne Fahrschein in Hamburg festgenommen

In Hamburg wurde ein 49-jähriger polnischer Mann, der ohne Fahrschein mit dem Zug fuhr, festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe vorlag und er zudem mit 2,94 Promille alkoholisiert war – nun droht ihm die Untersuchungshaft!

In einem Vorfall in Hamburg am 13. September 2024, zeichnete sich ein merkwürdiges Szenario ab, als eine Streife der Bundespolizei einen 49-jährigen polnischen Staatsbürger kontrollierte. Der Mann, der ohne gültigen Fahrschein in einem Zug von Lüneburg nach Hamburg-Harburg reiste, weckte das Interesse der Beamten.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Seit Mitte Mai 2024 war er wegen Diebstahls von geringwertigen Sachen gesucht. Der Grund für den Haftbefehl war die ausstehende Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Trotz mehrfacher Ladungen hatte der Verurteilte den Anweisungen nicht Folge geleistet und war auch nicht zur Verbüßung einer angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen erschienen.

Alkoholisierung und Haft

Während der Festnahme führte die Bundespolizei einen Atemalkoholtest durch, dessen Ergebnis schockierte: der Mann hatte einen Wert von 2,94 Promille. Ein herbeigerufener Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest, was bedeutete, dass der Mann in der Lage war, die rechtlichen Maßnahmen zu durchlaufen.

Nach der Festnahme wurde er in das Bundespolizeirevier am Bahnhof Harburg gebracht, wo die notwendigen offiziellen Schritte eingeleitet wurden. Darüber hinaus wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen gegen den Mann eröffnet, da er ohne gültigen Fahrschein unterwegs war.

Der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg hat die weiteren Untersuchungen übernommen, um den Fall detaillierter zu beleuchten und alle Umstände zu klären.

Diese Episode zeigt nicht nur die Effizienz der Bundespolizei, sondern auch die ernsthaften Konsequenzen, die aus der Missachtung gesetzlicher Vorgaben resultieren können. Der Vorfall wirft zudem Fragen zur Legalität des Schwarzfahrens und der Verantwortung von Fahrgästen auf, die die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Für mehr Informationen zu diesem Vorfall, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.

Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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