Hamburg

Ausweisung des IZH-Leiters: Konsequenzen für die Blaue Moschee in Hamburg

Mohammad Hadi Mofatteh, der ehemalige Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg, wurde von der Hamburger Innenbehörde ausgewiesen, nachdem das IZH vor fünf Wochen wegen extremistischen Einflusses verboten wurde, und muss Deutschland bis zum 11. September 2024 verlassen, um einer drohenden Abschiebung in den Iran zu entgehen.

Stand: 29.08.2024 05:59 Uhr

In den letzten Wochen gab es bedeutende Entwicklungen rund um das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Vor fünf Wochen wurde der Verein verboten, was zur Schließung der Blauen Moschee an der Alster führte. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie der deutschen Innenbehörden gegen Extremismus und verdecken einen innenpolitischen Streit über Sicherheitsfragen.

Im Rahmen dieser Maßnahmen erhielt Mohammad Hadi Mofatteh, der ehemalige Leiter des IZH, in dieser Woche die Anordnung, Deutschland innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Laut Informationen von NDR 90,3 muss der 57-Jährige bis spätestens 11. September 2024 ausreisen. Der Hintergrund dieser Anordnung ist, dass Mofatteh in seiner Funktion als Leiter des Zentrums nach Einschätzung des Verfassungsschutzes als enger Vertrauter des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Ali Khamenei gilt und das IZH als extremistische, vom Iran gesteuerte Einrichtung betrachtet wird.

Mofatteh im Fokus der Behörden

Mofatteh übernahm 2018 die Leitung des Zentrums und hat seitdem maßgeblichen Einfluss auf die Gemeinschaft des IZH genommen. Der Verfassungsschutz bezeichnet das IZH als einen Ort, der extremistische Ansichten propagiert und gleichzeitig als Verbindungspunkt zum iranischen Regime fungiert. Ein besonders schwerwiegendes Interesse an seiner Ausweisung wird seitens der Behörde immer wieder betont, was sich in der vorliegenden Anordnung widerspiegelt.

Die Hamburger Innenbehörde unter der Leitung von Innensenator Andy Grote (SPD) sieht in der Ausweisung Mofattehs den nächsten konsequenten Schritt nach dem Verbot des IZH. Er sollte daher der ersten Ausreisepflicht nachkommen, um einer möglichen Abschiebung in den Iran zu entgehen. Zudem wurde ihm untersagt, sich jederzeit wieder in Deutschland aufzuhalten.

Diese Entscheidung ist nicht die erste ihrer Art; bereits vor zwei Jahren wurde der damalige Vizechef des IZH wegen der Unterstützung von Terrororganisationen ausgewiesen. Diese entschlossenen Handlungen zeigen die Taktik der Behörden, extremistische Strömungen in Deutschland aktiv zu bekämpfen.

Rechtliche Auseinandersetzung um die Blaue Moschee

Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Situation um das IZH und die Blaue Moschee angespannt. Der Verein hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und setzt sich dafür ein, dass die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zugänglich ist. Aktuell versammeln sich muslimische Gläubige donnerstags und freitags vor der Moschee zum Gebet, doch die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten die Zukunft dieses Ortes maßgeblich beeinflussen.

Die Entscheidungen, die die Sicherheitsbehörden treffen, haben weitreichende Konsequenzen nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für die Strukturen des islamischen Lebens in Hamburg. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesinnenministerium auf die juristischen Schritte des IZH reagiert und welche weiteren Konsequenzen sich aus der Einschätzung der Sicherheitsbehörden ergeben werden.

Die Verfolgung dieser Thematik bleibt für die Gesellschaft von immensem Interesse, da sie auch ein Spiegelbild der Debatte über Extremismus und Integration in Deutschland darstellt.

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