Am 28. Dezember 2024 hat die Stadt Görlitz in Zusammenarbeit mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) einen neuen Vertrag für die Ufer- und Strandflächen am Berzdorfer See geschlossen. Dieser Schritt wurde vom Görlitzer Stadtrat in einer jüngsten Sitzung genehmigt. Der Vertrag betrifft die Nutzungsrechte für die Badestrände am Görlitzer Ufer des Berzdorfer Sees, die insgesamt eine Fläche von etwa 43.730 Quadratmetern umfassen.
Obwohl die Übergabe des Berzdorfer Sees an den Freistaat Sachsen ursprünglich geplant war, verzögert sich dieser Prozess. Die Entwicklung am Berzdorfer See konzentriert sich auf Badestellen am Nord- und Nordoststrand, die Halbinsel Tauchritz sowie einen Hundestrand bei Deutsch-Ossig. Die bereits durchgeführten Zuwegungen und Medienverlegungen ermöglichen es, dass das Segeln auf dem See seit Jahren erlaubt ist. Die bisherige Nutzung der Flächen basierte auf einer Erlaubnis der LMBV aus dem Jahr 2015 sowie verschiedenen wasserrechtlichen Genehmigungen.
Details zum neuen Nutzungsvertrag
Der neue Vertrag ermöglicht der Stadt Görlitz die Nutzung folgender Flächen:
- ca. 8.400 Quadratmeter Uferfläche für Badestellen,
- ca. 5.300 Quadratmeter Nordstrand,
- ca. 4.000 Quadratmeter Nordoststrand,
- 3.822 Quadratmeter bei Deutsch-Ossig,
- über 22.000 Quadratmeter auf der Halbinsel.
Die Stadt Görlitz wird jährlich 1.748 Euro an die LMBV für die Nutzung der Uferflächen zahlen. Benedikt Hummel, der Stadtentwicklungs-Bürgermeister, betonte die Notwendigkeit klarer Regelungen für die kommunalen Strandbereiche, um die vorzeitige Folgenutzung der Uferbereiche durch anliegende Kommunen, insbesondere für die touristische Entwicklung, zu ermöglichen. Die LMBV bleibt weiterhin für bestimmte Arbeiten, wie beispielsweise den Rundweg um den Berzdorfer See, verantwortlich.
Des Weiteren berichtete medienservice.sachsen.de bereits am 16. März 2023, dass die LMBV ihre Widersprüche gegen die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen (LDS) zurückgenommen hat. Diese Allgemeinverfügungen zur Nutzung des Berzdorfer Sees wurden bereits im vorhergehenden Jahr erlassen und ermöglichen einen Großteil der Fläche für Wasserfahrzeuge. Einige Naturschutzbeschränkungen bleiben jedoch bestehen. Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS, äußerte, dass Anlieger und Nutzer nun Rechtssicherheit haben, während die Rücknahme der Widersprüche eine Folge von Gesprächen zwischen der LMBV und der LDS war.