Am 15. Januar 2025 hat das Gleichstellungsministerium in Sachsen-Anhalt eine landesweite Online-Befragung zu Übergriffen und Gewalterfahrungen gestartet. Diese Initiative soll helfen, das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Deutschland besser zu verstehen. Laut einer EU-Studie aus dem November 2024 hat mehr als jede dritte Frau in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit dieser Befragung, da nur ein Teil der betroffenen Frauen private oder professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt.

Die Befragung läuft bis zum 31. März 2025 und steht Frauen in Sachsen-Anhalt anonym über die Website www.frauenbefragung.de mit dem Kennwort „Mut“ zur Verfügung. Zielgruppen sind Frauen, die Erfahrungen mit verbalen oder körperlichen Übergriffen, digitaler, physischer oder sexueller Gewalt, sexueller Belästigung oder Missbrauch in der Kindheit gemacht haben.

Umfassendes Hilfesystem in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen, das aus 19 Frauenhäusern und zehn ambulanten Beratungsstellen besteht. Diese Einrichtungen bieten nicht nur Schutz, sondern auch umfassende Beratungsdienste an. Ein mobiles Team von Psychologinnen steht zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern bereit. Darüber hinaus ergänzen vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt sowie vier Interventionsstellen das bestehende Angebot. Sarah Schulze, die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, betont die Bedeutung dieser Initiative zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen.

Das Konzept wird durch die Landeskoordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Akteure zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (LIKO) koordiniert. Diese Konvention gilt als das wichtigste völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Seit Februar 2023 gilt die Konvention ohne Vorbehalte und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Prävention und Sanktionierung aller Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt.

Gesetzliche Vorgaben und Aktionsplan

In Sachsen-Anhalt werden viele Verpflichtungen der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt. Der Aktionsplan PROGRESS 2024 der Landesregierung bildet die Grundlage für einen ressortübergreifenden Landesaktionsplan zur vollständigen Umsetzung der Konvention. Das Hauptziel dieses Aktionsplans ist die Verbesserung der Vernetzung des Hilfesystems mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz. Die enge Zusammenarbeit an den Schnittstellen soll die Hilfsangebote für Frauen optimieren.

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Sachsen-Anhalt zeigt damit, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist. Durch die Schaffung klarer Strukturen und effektiver Kommunikationswege soll sichergestellt werden, dass betroffene Frauen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Die laufende Befragung wird entscheidende Erkenntnisse liefern, um weitere Maßnahmen gezielt und effektiv zu gestalten.