Im Jahr 2024 blickt man auf zahlreiche interessante Geschichten zurück. Eine bemerkenswerte Auswahl an Aufnahmen entstand im Juni 2023 im Harz, einer Region, die für ihre Vielfalt an Pflanzen und Tieren bekannt ist. Ein Fotograf machte sich auf den Weg, um den Sonnenuntergang für seinen YouTube-Kanal „Natur Freund Fotografie“ festzuhalten. Während seiner Tour durch das niedersächsische Obernfeld nutzte der Fotograf eine Drohne, um besondere Aufnahmen zu machen.
Interessanterweise entdeckte er anstelle des erhofften Sonnenuntergangs ein Storchennest. Um die Storchenmutter nicht zu stören, hielt der Fotograf einen Abstand von 150 bis 200 Metern. Die Bilder, die er von diesem beeindruckenden Naturschauspiel machte, wurden in sozialen Medien geteilt und fanden große Beachtung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Drohnen das Brüten von Störchen stören können, was zu einem Verlust des Nachwuchses führen kann. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt daher das Nähern mit Drohnen an Storchennester, was der Fotograf laut eigener Aussage berücksichtigt hat.
Rechtliche Aspekte der Drohnenaufnahmen
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Panoramafreiheit und der Nutzung von Drohnenaufnahmen hat weitreichende Auswirkungen. Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist die Panoramafreiheit geregelt, die die Nutzung von Kunstwerken im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Regelung gilt für Werke, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen stehen und nur von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus erfasst werden dürfen.
Eine relevante Entscheidung des BGH, die am 23. Oktober 2024 fällte (Az. I ZR 67/23), stellte klar, dass Aufnahmen, die durch Hilfsmittel wie Drohnen aufgenommen wurden, nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass nur Ansichten, die aus dem öffentlichen Raum wahrnehmbar sind, diesen Schutz genießen. Der Einsatz von Drohnen überschreitet die Grenzen der Panoramafreiheit und verletzt das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 16 und 17 UrhG. Diese Entwicklung verpflichtet Fotografen und Verlage, sicherzustellen, dass Luftaufnahmen keine urheberrechtlich geschützten Werke aus nichtöffentlichen Perspektiven zeigen.