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Die Debatte um den Wolf und dessen Regulierung in Deutschland spitzt sich zu. In einem aktuellen Schritt hat der Bundestag eine Änderung des Jagdrechts beschlossen, die den Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere aufnimmt. Diese Entscheidung wurde mit Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD verabschiedet, während Grüne und Linke gegen die Gesetzesänderung stimmten. Der Wolf wird nun zwischen Murmeltier und Wildkatze als „Haarwild“ geführt, was bedeutet, dass Jäger zwischen Juli und Oktober auf Wölfe jagen dürfen, sofern ein „günstiger Erhaltungszustand“ vorliegt. In Gebieten, wo dieser nicht gegeben ist, wird die Jagd ebenfalls erlaubt, um Schäden abzuwenden. Die Regelung betrifft vor allem den ländlichen Raum, insbesondere ostdeutsche Bundesländer, wo die Wolfsbestände in den letzten Jahren stark angestiegen sind.

In Brandenburg gibt es derzeit 54 Wolfsrudel, während Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils rund 30 Rudel verzeichnen. Insgesamt wurden 2025 in Deutschland 219 Rudel, 46 Paare und 14 Einzeltiere gezählt. Im Gegensatz dazu meldete Baden-Württemberg nur vier Einzeltiere. Diese neue Gesetzgebung wurde im Kontext von Vorfällen diskutiert, bei denen kürzlich in Niedersachsen 46 Schafe mutmaßlich durch Wölfe getötet wurden. Tierschützer bezweifeln, dass die Jagd den Weidetieren tatsächlich hilft, und warnen davor, dass die Jagd auf Wölfe den Artenschutz gefährden könnte. Der Naturschutzbund Nabu appelliert an die Länder, die Novelle zu stoppen, und fordert eine Überprüfung der Regelungen.

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Politische Dimension und gesellschaftliche Reaktionen

Politisch wird die Situation durch Äußerungen von Akteuren wie Manuel Hagel, einem Jäger der CDU, verstärkt, der in einem Duell mit Cem Özdemir von den Grünen klarstellte, dass er mit Wölfen „Schrot und Blei“ einsetzen will. CDU-Politiker Hermann Färber fordert eine „neue Balance“ zwischen Tierschutz und dem Schutz von Weidetieren. Auf der anderen Seite kritisiert der Grünen-Umweltpolitiker Harald Ebner die Novelle als „Feldzug gegen natürliche Lebensgrundlagen“ und befürchtet eine Gefährdung jahrzehntelanger Artenschutzarbeit.

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Die Gesetzesänderung erlaubt den Abschuss von Wölfen, die Weidetiere verletzt oder getötet haben, unabhängig vom Erhaltungszustand. Zudem können Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen Weidetiere schwer zu schützen sind, wie beispielsweise Almen und Deiche. Der Deutsche Jagdverband begrüßt die Neuregelung als Schritt in die richtige Richtung, während die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sie als „kleinen Beitrag“ zum Schutz von Schafen, Ziegen und Kälbern sieht.

Herdenschutzmaßnahmen und zukünftige Perspektiven

Um die Weidetiere besser zu schützen, bleibt die finanzielle Förderung für Herdenschutzmaßnahmen, wie Zäune und Herdenschutzhunde, bestehen. Gleichzeitig wurde ein regionales Bestandsmanagement in Gebieten mit hoher Wolfsdichte ermöglicht. Dieses Management soll helfen, die Wolfszahlen zu regulieren und die Wirksamkeit der neuen Regelungen wird in einem Bericht an den Bundestag nach fünf Jahren überprüft. Die rechtliche Grundlage für das Wolfsmanagement wurde durch die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz und Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz geschaffen.

Die Entwicklung der Wolfsbestände in Europa ist bemerkenswert: von 11.200 im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, hauptsächlich in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Allerdings bleibt der Wolf trotz der Gesetzesänderung eine geschützte Art. Isabel Mackensen-Geis von der SPD stellte klar, dass der Wolf nicht nur zum Symbol für die Natur wird, sondern auch ein Zeichen für den notwendigen Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

Die Länderkammer ist die letzte Hürde für die Gesetzesänderung und könnte Ende März darüber entscheiden. Die gesellschaftlichen Spannungen rund um das Thema Wolf sind spürbar, und die politischen Reaktionen werden zeigen, wie sich die öffentliche Meinung in den kommenden Monaten entwickeln wird. Der Naturschutzbund Nabu mahnt zur Vorsicht, dass Artenschutz nicht für Symbolpolitik geopfert werden sollte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln der Süddeutschen Zeitung und der Zeit.