In den frühen Stunden des 20. Januar 2025 wurde die Feuerwehr zu einem Brand auf einem Firmengelände in Rogätz gerufen. Laut der Webseite des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte die Brandmeldung um 03:03 Uhr durch die Rettungsleitstelle des Landkreises Börde. Zwei ältere Pkw, die erst seit wenigen Tagen auf dem Gelände standen, waren betroffen. Obwohl die Feuerwehr den Brand rasch löschte, bleiben die Ursachen des Feuers unklar. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet und ruft die Bevölkerung zu sachdienlichen Hinweisen auf. Zeugen können sich unter der Telefonnummer 03904/478-0 oder über das E-Revier melden.
In einem weiteren Vorfall wurde zwischen dem 18. und 20. Januar 2025 die Haupteingangstür der Johanne-Nathusius-Schule in Haldensleben durch unbekannte Täter beschädigt. Wie die Herrschaft der Anwälte berichtet, wurden mehrere Steine gegen die Tür geworfen, was zu einem Schaden von etwa 450 Euro führte. Auch hier bittet die Polizei Haldensleben um sachdienliche Hinweise und verweist auf die gleiche Kontaktnummer.
Verkehrsdelikte und Drogenkontrollen
Die Polizei berichtete zudem über mehrere Verstöße im Straßenverkehr, insbesondere in Bezug auf Drogenkonsum. Ein 41-jähriger Fahrer eines VW wurde am 19. Januar 2025 um 20:20 Uhr auf der B 81 in Gröningen kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt, die Drogentests ergaben positive Ergebnisse. Eine Blutprobenentnahme folgte und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Ein weiterer Fall ereignete sich ebenfalls am 19. Januar, als ein 18-jähriger Fahrer eines Daimlerchrysler um 23:00 Uhr auf der B1 in Irxleben kontrolliert wurde. Körperlich bedingte Auffälligkeiten führten zu einem Verdacht auf Drogenkonsum, was eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus zur Folge hatte. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer eingeleitet, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Rechtliche und finanzielle Konsequenzen bei Brandstiftung
Der Vorfall in Rogätz wirft auch rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Haftung bei Brandstiftung. Generell führt Brandstiftung zu Ansprüchen gegenüber dem Schädiger, den Brandstifter. Diese Ansprüche können im Zivilprozess geltend gemacht werden, sofern der Täter ermittelt wird. Die Kosten für die Feuerwehr, die in der Regel die Gefahrenabwehr trägt, sind nicht vom Geschädigten zu zahlen; jedoch bestehen für die Beseitigung von Schäden am Fahrzeug weitere Regelungen. So sind Schäden am Fahrzeug durch Brand und Explosion meist durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt, während Kfz-Haftpflichtversicherungen keine Schäden am eigenen Fahrzeug leisten.
Allerdings fällt die Verantwortung für Schäden zu Lasten des Autobesitzers, wenn dieser nicht über geeignete Versicherungen verfügt oder wenn der Brandstifter nicht ermittelt wird. In solchen Fällen könnte die Haftpflichtversicherung des Besitzers nur greifen, wenn eine direkte Verantwortlichkeit nachgewiesen werden kann, was in vielen Fällen schwer zu beweisen ist. Zusätzliche Informationen zur Absicherung von Fahrzeugschäden sind auf der ADAC Webseite zu finden.