BrandenburgBrandenburg an der Havel

Rechtsstreit wegen Stahl-Fanschals: Stadt Brandenburg schlägt zurück!

Stadt Brandenburg geht mit Strafanzeige gegen die unsägliche Verwendung ihres Wappens auf einem hetzerischen „Stahl-Fanschal“ vor und warnt, dass solch respektlose Nutzung ihrer hoheitlichen Symbole nicht toleriert wird!

In der Stadt Brandenburg an der Havel hat ein Vorfall Wellen geschlagen, der rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein „Stahl-Fanschal“, auf dem umstrittene und hetzerische Inhalte gegen den BSC Süd 05 abgedruckt sind, wurde am Dienstagabend öffentlich. Die Verwendung solcher Aufschriften hat nicht nur die örtlichen Vereine in Aufruhr versetzt, sondern auch zu einer klaren Distanzierung der BSG Stahl Brandenburg geführt.

Vereinsvorsitzender Friedhelm Ostendorf äußerte sich laut einem Bericht von meetingpoint-brandenburg.de besorgt über die Thematik. Er stellte klar, dass der Verein nicht hinter dieser Art der Darstellung stehe und würde sich entschieden von den Inhalten des Schals distanzieren. Dies mahnt dazu, dass zwischen sportlichen Rivalitäten und beleidigenden Äußerungen ein klarer Unterschied bestehen muss.

Rechtliche Schritte durch die Stadt

Das städtische Rathaus hat mittlerweile rechtliche Schritte eingeleitet. In einer offiziellen Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass der Schal nicht nur indiskutable und möglicherweise rechtsradikale Inhalte transportiere, sondern auch rechtlich geschützte Symbole wie das BSG-Logo und das Stadtwappen unrechtmäßig verwende. Oberbürgermeister Steffen Scheller hat daher Strafanzeige wegen der unbefugten Nutzung des Stadtwappens erstattet, und zwar gegen unbekannt. “Wir gehen hier gegen jede Form der Missbrauch von Wappen und Logos vor,” fügte er an.

Die Strafanzeige zielt darauf ab, die Rechte der Stadt Brandenburg an der Havel als Wappeninhaber zu schützen. „Die unbefugte Nutzung des Stadtwappens rückt nicht nur die Stadt in ein negatives Licht, sondern kann auch das Ansehen nachhaltig schädigen,“ erklärte Scheller. Zudem stellte er klar, dass die Stadt bereit sei, das Wappen für sinnvolle und angemessene Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Ein weiterer Punkt, den Steffen Scheller hervorhebt, ist die rechtliche Grundlage für ihr Handeln. § 2, Absatz 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung – KommHzV) legt fest, dass die Abbildung offizieller Wappen nur für künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke sowie zu Lehrzwecken ohne Genehmigung erlaubt ist. Jede andere Verwendung erfordert die Zustimmung der entsprechenden Behörde.

In Anbetracht der Sensibilität des Themas und der möglichen weitreichenden Folgen aufgrund von Falschverwendung städtischer Symbole bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiter entwickeln wird. Das klare Signal durch die Stadtverwaltung zeigt jedoch, dass Missbrauch von Hoheitszeichen ernst genommen wird und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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