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Potsdam packt die Grundsteuerreform an: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

Potsdam plant eine Senkung der Grundsteuermesszahlen, um Eigentümer nicht übermäßig zu belasten – Bürgermeister Exner informiert heute über die aktuellen Entwicklungen der Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt!

Die Umsetzung der Grundsteuerreform betrifft die Stadt Potsdam, wo die lokalen Behörden die gesetzlichen Vorgaben zügig umsetzen. Dies wurde kürzlich im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft von Bürgermeister Burkhard Exner besprochen. Es herrscht eine gewisse Unsicherheit unter den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bezüglich der konkreten Auswirkungen der Reform. Exner erklärte, dass durch klare Informationen Missverständnisse vermieden werden sollen.

Wie genau wird die neue Grundsteuer geregelt? Zunächst müssen die Finanzämter im Land Brandenburg eine Neubewertung der Grundstücke vornehmen. Diese Bewertung ist nicht nur eine einfache Zahl, sondern umfasst auch die Festlegung des Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrags. Viele in Potsdam haben bereits ihre neuen Werte erhalten, jedoch geben diese noch keinen Aufschluss darüber, wie hoch die Grundsteuer letztendlich ausfallen wird.

Mehrstufiger Prozess zur Ermittlung der Grundsteuer

Der Prozess zur Ermittlung der neuen Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten. Nachdem die Finanzämter ihre Bewertungen abgeschlossen haben, liegt es an der Stadt Potsdam, diese Werte zu verwenden. Der Grundsteuermessbetrag wird dann mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Kommunen daran interessiert sind, die Gesamtbelastung der Eigentümer zu minimieren. Daher arbeitet die Stadt Potsdam daran, die Hebesätze zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken, um die höheren Bewertungen auszugleichen. „Ziel ist es, Eigentümer nicht übermäßig zu belasten“, so Exner.

Dieser Prozess der Hebesatzermittlung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Grundstückseigentümer können bis dahin mit den neuen Grundsteuerbescheiden rechnen, die bereits die voraussichtlich gesenkten Hebesätze berücksichtigen.

In der Stadt Potsdam wird betont, dass die Herausforderungen der Grundsteuerreform erheblich sind. Um die notwendigen Daten, die von den Finanzämtern bereitgestellt werden, digital verarbeiten zu können, müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies wird durch ein Transparenzregister unterstützt, welches Richtwerte für die Hebesätze liefert und bis Ende 2024 zur Verfügung stehen soll.

Die Stadt erwartet, bis Ende September 2024 etwa 35 Prozent der Daten verarbeitet zu haben. Der Zeitpunkt, an dem die neuen Hebesätze ermittelt werden, ist an eine Mindestdatenverfügbarkeit geknüpft: Erforderlich sind mindestens 50 Prozent der Grundstücksdaten, die das Finanzamt an die Stadt übermittele. Die Stadtverordnetenversammlung wird dann die erforderlichen Satzungsentwürfe prüfen und beschließen müssen, bevor die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden können, was in diesem Jahr später als üblich sein wird.

Insgesamt wird die Reform als ein notwendiger Schritt angesehen, dessen Umsetzung jedoch sowohl für die Stadtführung als auch für die Eigentümer mit Ungewissheiten und Herausforderungen verbunden ist. Der Bürgermeister stellte klar, dass Transparenz und Kommunikation in diesem Prozess von höchster Bedeutung sind, um das Vertrauen der Bürger in die verwaltungsseitigen Abläufe zu stärken. Weitere Informationen zu den Entwicklungen rund um die Grundsteuerreform liefert cityreport.pnr24-online.de.

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