Im Landgericht Potsdam dreht sich derzeit alles um den Mord an einer Lehrerin, die im Mai letzten Jahres auf der Autobahn A9 ermordet wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. In einem vierstündigen Schlussvortrag wurde zudem die besondere Schwere der Schuld gefordert, was bedeuten würde, dass eine Haftentlassung nach 15 Jahren sehr unwahrscheinlich wäre.
Das tragische Ereignis ereignete sich, als die 40-jährige Lehrerin mit ihrem Auto auf dem Standstreifen der A9 stand und erschossen wurde. Die beiden Beschuldigten sind ihr ehemaliger Lebensgefährte sowie dessen früherer Schulkamerad, die laut Staatsanwaltschaft einen gemeinsamen Plan geschmiedet hatten, um die Frau zu töten. Auslöser für diese grausame Tat war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit, der ihre Beziehung belastet hatte.
Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig
In diesem aufwühlenden Prozess wurden während mehr als 35 Sitzungen über 180 Zeugen gehört. Bislang gab es jedoch keine Auffindung der Tatwaffe, und die Angeklagten haben sich nicht geständig gemacht. Stattdessen beschuldigen sie sich gegenseitig, was den Rechtsstreit zusätzlich verkompliziert.
Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch genügend Beweise, die auf eine gemeinsame Planung der Tat hinweisen. Dazu zählen Whats-App-Nachrichten und Handydaten, die Belege für ihre Aufenthaltsorte liefern sollen. Ein erschreckendes Detail ist, dass der Ex-Partner der Lehrerin vor Dritten mehrfach erwähnt haben soll, wie sehr er es sich wünschen würde, die Mutter seines Kindes „entsorgen“ zu können. Solche Drohungen sind alarmierend und verdeutlichen die gefährliche Dynamik zwischen den Beteiligten.
Zusätzlich wurde berichtet, dass er in einem kritischen Moment, als sich das Kind verbrühte, drohend gegenüber der Lehrerin auftrat. In Gesprächen mit seinem ehemaligen Schulkameraden wurde die Idee, die Frau aus dem Weg zu räumen, immer wieder angedeutet, bis sie schließlich in konkrete Pläne mündete.
Die beiden Männer haben sich ein „nicht zurückverfolgbares Auto“ besorgt und, laut Staatsanwaltschaft, eine Pistole besorgt. Nach der Tat hatte der Schulfreund sogar seinen Bungalow verkauft, um mithilfe eines Wohnwagens in den Urlaub ins Ausland zu fliehen. Doch diese Flucht war nicht von Dauer, da der Wohnwagen bereits in Österreich beschädigt wurde, was letztlich in der Festnahme beider Männer in Deutschland resultierte.
Dieser Fall wirft viele Fragen auf und reflektiert die komplexen und oft tragischen Umstände von Sorgerechtsstreitigkeiten und ihren weitreichenden Folgen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe signalisiert die Schwere des Verbrechens und die Komplexität der Beziehung zwischen den Angeklagten und der Mordopfer. Die kommenden Tage am Gericht werden entscheidend sein, während das Gericht nun die Beweise und Zeugenaussagen sorgfältig abwägt. Die Gesellschaft beobachtet diese Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit.