Am 31.03.2025 gibt es in Wilsdruff und speziell in Grumbach eine mobile Radarfalle. Die Polizei in Sachsen überwacht hier den Straßenverkehr mit besonderem Fokus auf temporäre Geschwindigkeitsmessungen. Wie news.de berichtet, befindet sich der Blitzer auf der Tharandter Straße, PLZ 01723. Der Blitzer wurde am Nachmittag um 14:32 Uhr gemeldet.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Blitzerzone liegt bei 30 km/h. Diese beschränkte Geschwindigkeit dient nicht nur der Sicherheit der Anwohner, sondern auch der Verkehrsteilnehmer. Wichtig zu beachten ist der Toleranzabzug, der bei mobilen Blitzgeräten Anwendung findet. So beträgt der Abzug bis zu 3 km/h, wenn die gemessene Geschwindigkeit unter 100 km/h liegt, und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten, wie in den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.
Toleranzabzüge im Detail
Die Toleranzabzüge sind nicht nur in Wilsdruff relevant, sondern gelten flächendeckend für Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland. Die Regelung sieht vor, dass bei Messungen bis zu 100 km/h ein Abzug von 3 km/h erfolgt. Bei Überschreitungen über 100 km/h können bis zu 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden, wie der ADAC erläutert.
- Bis 100 km/h: 3 km/h Abzug
- Über 100 km/h: 3 Prozent Abzug
Zusätzlich können bei bestimmten Messverfahren, wie etwa Lasermessungen, grundsätzlich auch höhere Toleranzwerte gelten. Dennoch bleibt der Abzug für den Großteil der mobilen Radarkontrollen konsistent und wird oftmals im Bußgeldbescheid angegeben.
Fehlerhafte Messungen und Bußgelder
Etwa 56% der Bußgeldbescheide sollen laut einer Studie Fehler aufweisen, was bedeutet, dass das Verständnis für die Toleranzabzüge oft nicht hinreichend transparent ist. Ein häufiges Beispiel für mögliche Messungen zeigt, dass in einer Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einer festgestellten Geschwindigkeit von 52 km/h, der Fahrer nach dem Toleranzabzug mit 49 km/h vermerkt wird. Hier wäre die Strafe 70 Euro, jedoch ohne Punkte.
Die Strafen variieren zudem stark, insbesondere von der Gefahrenstufe abhängig, wie folgendes Beispiel zeigt: Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 130 km/h und einer gefahrenen Geschwindigkeit von 180 km/h kann die festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug bei 175 km/h liegen, was mit einem Bußgeld von 320 Euro und 2 Punkten sowie einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Diese Regelungen sind im Bußgeldkatalog für 2025 festgelegt.
Für viele Verkehrsteilnehmer bleibt es essenziell, sich über aktuelle Messmethoden und die geltenden Toleranzregelungen zu informieren. Dazu stehen unter anderem online Bußgeldrechner zur Verfügung, um potenzielle Strafen genau zu kalkulieren, wie auf bussgeldportal.de beschrieben.