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Wirecard-Prozess: Ex-Vorstände zu 140 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt

Das Landgericht München hat die ehemaligen Wirecard-Vorstände Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände zur Zahlung von 140 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt, da sie bei der Kreditvergabe und dem Zeichnen von Schuldverschreibungen fahrlässig gehandelt haben, während der Insolvenzverwalter Michael Jaffé versucht, Gläubigerinteressen zu wahren; das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

München – Im aktuellen Fall rund um den Skandal bei Wirecard hat das Landgericht München entschieden, dass drei ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro zu zahlen haben. Dieses Urteil garantiert eine gewaltige Summe, die sich zusätzlich um Zinsen erhöht. Die Richter, unter dem Vorsitz von Helmut Krenek, sind der Ansicht, dass die Vorstände bei der Vergabe eines Kredites sowie der Zeichnung von Schuldverschreibungen zumindest fahrlässig gehandelt haben, wodurch sie in der Verantwortung für die entstandenen Schäden stehen.

Im Fokus des Rechtsstreits stehen der frühere Vorstandsvorsitzende Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé führt diese Klage, um Geldmittel für die Gläubiger zu sichern. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig; rechtliche Fachleute erwarten, dass Einsprüche gegen dieses Urteil eingelegt werden. Es handelt sich hierbei um den Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 5 HK O 17452/21.

Urteil zu Aufsichtspflichten

Besonders auffällig ist, dass der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef, Stefan Klestil, laut diesem Urteil nicht für den Schaden haften muss. Obwohl auch er eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten zugewiesen bekam, sah das Gericht keine Verpflichtung zur Zahlung. Der Vorsitzende Richter Krenek argumentierte, dass der Vorstand in der Vergangenheit ohnehin die Vorgaben des Aufsichtsrates missachtet habe, sodass unklar bleibe, ob die Maßnahmen des Aufsichtsrates in dem spezifischen Fall effektiv gewesen wären.

Im Gegensatz dazu stellte das Gericht bei den drei Vorständen klar fest, dass eine eindeutige Verantwortung besteht. Der bewilligte Kredit sei unbesichert gewesen, und vor der Unterzeichnung der Schuldverschreibungen habe es an einer gründlichen finanziellen Prüfung gefehlt. Krenek leitete die Verantwortung für den Fall direkt aus den Zuständigkeiten von Braun und dem Finanzvorstand ab, während er die Produktvorständin in der Pflicht sah, misstrauisch zu sein und verdächtige Vorgänge zu hinterfragen. Diese klare Zuweisung von Verantwortung könnte in weiteren juristischen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein und zeigt die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe gegen die ehemaligen Führungskräfte.

Die vorliegenden Informationen verdeutlichen, wie ernst die rechtlichen Konsequenzen für die ehemaligen Vorstände von Wirecard sind. Die zukünftige Rechtslage wird mit Spannung verfolgt, da sich immer mehr Brisanz um die Verantwortlichkeiten und die finanziellen Rückflüsse für betroffene Gläubiger entwickelt. Der Fall bleibt auf jeden Fall Bestandteil intensiver rechtlicher Diskussionen, die nicht nur für die Involvierten, sondern auch für die gesamte Branche von Bedeutung sein könnten.

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