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Familienurlaubsdrama: Gericht lehnt Rückerstattung nach Flugchaos ab

Familie aus Deutschland verpasst während ihres Türkei-Urlaubs aufgrund einer kurzfristigen Flugänderung ihren Rückflug und muss neue Tickets kaufen, was zu einem Rechtsstreit am Amtsgericht München führt, wo letztlich nur eine geringe Entschädigung gewährt wird.

München – Ein vermeidbares Drama endete für eine Familie aus Erding mit einem verpassten Rückflug von Antalya in der Türkei. Ein Aufenthalt, der eine entspannte Erholung versprechen sollte, mündete in zusätzlichen Kosten und einem Verfahren vor dem Amtsgericht München. Im Zentrum der Streitigkeit steht nicht nur das verpasste Flugzeug, sondern auch die damit verbundenen Kommunikationsprobleme mit dem Reiseanbieter.

Im August 2024 erlebte die Familie, bestehend aus einem Vater, seiner Frau und zwei kleinen Kindern im Alter von sieben Jahren und 18 Monaten, eine unerwartete Wendung bei ihrer Rückreise. Der Rückflug, ursprünglich auf einen späteren Zeitpunkt angesetzt, wurde kurzfristig vorverlegt. Die Nachricht über die neue Abflugzeit von 19.50 Uhr erreichte die Familie erst um 12 Uhr beim Auschecken. Eine Änderung, die für die Betroffenen fatale Folgen hatte.

Kritische Umstände beim Check-out

Der Familienvater erklärte vor Gericht, dass er alles Erdenkliche unternommen habe, um den Shuttle-Bus, der um 16.35 Uhr abfahren sollte, rechtzeitig zu erreichen. Die Situation war jedoch kompliziert: Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bruder des Vaters die Reiseunterlagen im Safe seines Zimmers aufbewahrt. Dies führte dazu, dass die Familie erst um 15 Uhr Zugang zu den notwendigen Reisedokumenten erhielt, da der Bruder, zusammen mit seiner eigenen Familie, auf einem Markt in Antalya beschäftigt war.

Sobald sie die Unterlagen in den Händen hielten, war der Zeitdruck enorm. „Wir mussten zudem noch Lebensmittel für die Kinder kaufen und diese füttern“, sagte der Vater. Die Suche nach einem geeigneten Transportmittel zum Flughafen stellte sich als schwierig heraus. Das geplante Shuttle war bereits abgefahren, und ein herbeigerufenes Taxi schaffte es nicht, die Familie rechtzeitig zum Flughafen zu bringen.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Aufgrund dieser Umstände forderte der Familienvater eine Rückerstattung der 600 Euro für die neu gebuchten Rückflugtickets und vertrat die Meinung, dass er nicht ordnungsgemäß über die Flugplanänderung informiert wurde. Es wurde argumentiert, dass die Mitteilung über die Änderung nicht klar und rechtzeitig genug war, um darauf angemessen reagieren zu können. „Es war mir nicht mehr zumutbar, den Shuttle zu erreichen“, brachte er die Kernsituation auf den Punkt.

Das Amtsgericht München hatte jedoch eine andere Sichtweise. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Familie keinen Anspruch auf Erstattung ihrer neuen Tickets habe, da es durchaus möglich gewesen wäre, die Gegebenheiten so zu organisieren, dass sie den Flug dennoch erreichen konnten. Stattdessen gewährte das Gericht lediglich eine Entschädigung für den verkürzten letzten Urlaubstag sowie für die Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 174 Euro. Laut dem Gericht waren die Schilderungen des Vaters von „Unklarheiten und Andeutungen“ geprägt und boten keine klare Darstellung der Ereignisse, die zur verpassten Rückreise führten.

Der Vorfall wirft Fragen zur Kommunikation und Organisation von Reiseanbietern auf, insbesondere wenn es darum geht, Kunden zeitnah über Änderungen zu informieren. In einem immer hektischeren Reiseumfeld können solche Missverständnisse erhebliche Folgen haben und Familien in äußerst unangenehme Situationen bringen. Während einige Reisende möglicherweise verständnisvoll reagieren, bleibt die Hoffnung, dass künftige Reisen ohne derartige Komplikationen verlaufen werden.

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