EbersbergMünchen

Ebersberger Forst: Windkraftpläne trotz regionaler Bedenken

Der Regionale Planungsverband München (RPV) bleibt trotz örtlicher Kritik an seinen Plänen für die Ausweisung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst fest und plant zusätzlich ein 876 Hektar großes Vorranggebiet im Landkreis Ebersberg, um den bayernweiten Zielvorgaben zur Windenergienutzung bis 2032 gerecht zu werden.

Der Regionale Planungsverband München (RPV) hat trotz starker Kritik aus der Bevölkerung im Landkreis Ebersberg die Pläne zur Ausweisung von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst bekräftigt. Die Entscheidung, dieser Zone Vorrang für den Ausbau von Windenergie einzuräumen, hat sowohl Befürworter als auch Gegner mobilisiert. Gleichzeitig ist der RPV auf die Anliegen der Kritiker eingegangen, indem das vorgesehene Gebiet um etwa 800 Hektar verkleinert wurde, jedoch ergänzt durch neue Flächen im Südwesten des Landkreises.

Das überarbeitete Konzept wird Mitte September öffentlich vorgestellt, und es ist klar, dass der Ebersberger Forst mit einer Fläche von 1845 Hektar ein bedeutendes Vorranggebiet für Windenergie darstellt. In diesen Zonen werden die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen rechtlich erleichtert, was den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben soll. Der RPV betont jedoch, dass er lediglich Flächen für die Windenergienutzung sichert, ohne die genaue Anzahl oder Standorte der Windkraftanlagen festzulegen.

Öffentliches Interesse an Windenergie

Ein zentraler Punkt der RPV-Argumentation ist das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien. Trotz der Bedenken des Kreistags in Bezug auf den Schutz von Naturräumen und die Bereitstellung von Wildruhegebieten lässt der RPV keine Abstriche mit Blick auf die bereits festgelegten Fläche für Windenergien zu. Die Forderungen nach Schutzgebieten und der sogenannten 10H-Regelung wurden berücksichtigt, wenn auch nicht in einem Umfang, wie von den Kritiker gewünscht.

Im Klartext bedeutet dies, dass der RPV plant, die Region für die Windenergienutzung zu aktivieren, und dies trotz der immer wieder aufkommenden Bedenken bezüglich Naturschutz und Lärmemissionen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Ziel, dass bayernweit bis zum Jahr 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft reserviert werden müssen.

Neue Planung und Bedenken zu Trinkwasser und Tierschutz

Trinkwasserschutz. Aufgrund von Auflagen der Wasserwirtschaftsbehörden wurde die Fläche verringert, was vor allem in Bezug auf geplante Brunnen für die Trinkwasserversorgung im nördlichen Teil des Vorranggebiets erforderlich war. Der RPV hebt hervor, dass die Reduzierung nicht auf andere Bedenken Bezug nimmt, insbesondere nicht auf die Bedenken zum Tierschutz. Eine Untersuchung der Naturschutzbehörden ergab, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen negativen Einfluss auf die populationen kollisionsgefährdeter Vogelarten haben wird.

Darüber hinaus erläutert der RPV, die Windenergienutzung könne grundsätzlich in Einklang mit Wildruhezeiten gebracht werden. Der Eingriff in die Natur würde sich hauptsächlich auf die Bauphase beschränken, sodass langfristige negative Auswirkungen auf Fauna und Flora vermieden werden könnten.

Ein bedeutendes neues Gebiet für Windkraftanlagen wird außerdem im Südwesten des Landkreises hinzugefügt. Mit 876 Hektar plant der RPV in den Gemeinden Egmating, Kirchseeon, Oberpframmern, Moosach sowie angrenzenden Gebieten aus dem Nachbarlandkreis München neue Vorranggebiete. Dies geschieht unter dem Begriff der Flächenkompensation und soll helfen, die bayernweit festgelegte Fläche für Windenergie zu erfüllen.

Das Wettergeschehen in diesen Regionen bleibt jedoch weiter von rechtlichen Streitigkeiten tangiert, insbesondere wegen des Bauvorhabens im Höhenkirchner Forst, das derzeit gestoppt ist. Der RPV bleibt den Gemeinden gegenüber transparent und versichert, dass auch außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete Möglichkeiten für den Bau von Windkraftanlagen bestehen.

Der nächste Schritt in diesem Prozess wird ein formelles Anhörungsverfahren sein, das 2026 in die verbindliche Festlegung der Vorrangflächen münden soll. Mehrere Interessengruppen haben bereits angekündigt, gegen die aktuellen Planungen rechtliche Schritte einzuleiten. Der RPV wird sich demnächst mit diesen Anliegen zu befassen haben.

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