Kriminalität und JustizMünchen

Bedrohung mit Häkelnadel: Bundespolizei ermittelt nach Vorfall am Bahnhof

In der Münchner Bahnhofsunterführung drohte ein 30-jähriger Obdachloser mit einer Häkelnadel, was zur Androhung von Schusswaffengebrauch durch die Bundespolizei führte, nachdem er Widerstand leistete und der Einsatz von Rettungskräften nötig wurde, was die Bedeutung dieser Gefährdungslage unterstreicht.

München (ots)

Im Münchner Hauptbahnhof ereignete sich am Montagabend, den 2. September, ein Vorfall, der drastische Maßnahmen der Bundespolizei erforderte. Ein 30-jähriger Mann, der auf bedrohliche Weise auf zwei Personen zufging, sorgte für Aufregung und führte dazu, dass die Beamten mit dem Einsatz ihrer Schusswaffen drohten.

Gegen 22:50 Uhr brach in einem abgesperrten Bereich des Bahnhofs ein lauter Streit zwischen drei Personen aus. Als die Bundespolizei eintraf, sahen die Beamten, wie der festgestellte 30-Jährige in einer bedrohlichen Haltung auf einen 53-jährigen Tansanier zugeht. In der Hand des Mannes hielt er einen metallischen Gegenstand, der zunächst nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Um eine Eskalation zu verhindern, nahmen die Beamten sofort eine entschlossene Schießhaltung ein und forderten den Mann auf, den Gegenstand abzulegen.

Ein gefährlicher Gegenstand

Der Aufforderung, den Gegenstand fallen zu lassen, kam der Obdachlose schnell nach. Überraschenderweise stellte sich heraus, dass dieser „bedrohliche“ Gegenstand lediglich eine Häkelnadel war. Der Vorfall verdeutlicht, wie schnell eine Situation als bedrohlich wahrgenommen werden kann, auch wenn der tatsächliche Gegenstand harmlos ist.

Im weiteren Verlauf der Ereignisse leistete der Mann Widerstand, als er zur Polizeiwache gebracht werden sollte. Er wehrte sich massiv und beleidigte die Beamten während der gesamten Zeit. Bei seiner Ankunft im Dienstgebäude war es notwendig, dass mehrere Polizisten ihn zur Durchführung einer Durchsuchung in den Räumen des Polizeipostens unterstützten.

Alkoholisierte Beteiligte

Der 30-Jährige wies eine erhebliche Alkoholisierung auf – sein Atemalkohol-Gehaltswert lag bei 2,88 Promille. Auch andere Beteiligte waren stark alkoholisiert: Der Angegriffene hatte 3,87 Promille und sein 63-jähriger Begleiter wies einen Wert von 2,13 Promille auf. Dies könnte eine Rolle bei der Entstehung des Streits gespielt haben, dessen genaue Hintergründe derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen sind.

Aufgrund seines Verhaltens im Gewahrsam wurde der Mann kontinuierlich überwacht, da er anfing, Anzeichen von Selbstverletzung zu zeigen. So schlug er beispielsweise seinen Kopf gegen die Zellentür und äußerte die Absicht, sich die Zunge abzubeißen. In Anbetracht seiner psychischen Verfassung wurden Rettungsdienste und zusätzlich eine Streife der Landespolizei hinzugezogen. Nach einem Gespräch mit den Rettungssanitätern stimmte der Mann schließlich zu, in eine psychiatrische Abteilung eines Münchner Krankenhauses gebracht zu werden.

Bei den Auseinandersetzungen verletzte sich ein Bundespolizist leicht an einem Finger, während niemand anderer in die Vorfälle verwickelt wurde und die beiden alkoholisierten Tansanier unverletzt blieben.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen gegen den 30-Jährigen in Gang gesetzt, die sich wegen Bedrohung mit einer Waffe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung erstrecken. Der Vorfall zeigt nicht nur die Herausforderungen, vor denen die Polizei steht, sondern auch die Komplexität von Situationen, die durch Alkohol beeinflusst werden.

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