Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Sonntagnachmittag, dem 15. September 2024, auf der A73 bei Erlangen. Dort wurde ein 64-jähriger Mann bei der Benutzung eines Blaulichts erwischt, welches er zuvor auf einem Flohmarkt gekauft hatte. Der Einsatz eines solchen Lichtsignals ist jedoch nur autorisierten Einsatzkräften gestattet.
Der Vorfall begann gegen 13:45 Uhr, als ein Polizeibeamter, der gerade nicht im Dienst war, auf der Autobahn in Richtung Nürnberg fuhr. Plötzlich näherte sich ihm ein Opel Astra, der mit einem Blaulicht ausgestattet war. Der Beamte ging zunächst davon aus, dass es sich um ein Einsatzfahrzeug handelte und machte Platz, um dem vermeintlichen Einsatzfahrzeug eine schnellere Auffahrt zu ermöglichen. Doch schnell stellte sich heraus, dass etwas nicht stimmte.
Unzulässige Verwendung eines Blaulichts
Nachdem der Beamte seine Zweifel anmeldete, alarmierte er seine diensthabenden Kollegen, die daraufhin das Fahrzeug überprüften. Am Steuer des Opels saß der 64-jährige Mann, der nicht für eine Hilfsorganisation tätig war. Als die Polizei ihn befragte, erklärte er, dass er das Blaulicht lediglich testen wollte, um sicherzustellen, dass es funktionierte. Dieses Verhalten führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Amtsanmaßung, da die Verwendung von Blaulicht ohne entsprechende Erlaubnis strafbar ist. Das Blaulicht wurde von der Polizei beschlagnahmt.
Dieser Vorfall verdeutlicht die ernsthaften Folgen unbefugter Handlungen im Straßenverkehr. Es ist wichtig zu beachten, dass Blaulichter ausschließlich für Einsatzfahrzeuge, wie Polizei oder Rettungsdienste, reserviert sind, um im Notfall anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass sie Platz machen sollen. Die unrechtmäßige Nutzung kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie dieser Fall zeigt.
Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.infranken.de, dass die Ermittlungen bereits im Gange sind und die Polizei weitere Informationen sammeln wird.