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Feuer und Eifersucht: Tuttlinger wegen Brandstiftung angeklagt

Teaser: Im Januar 2023 zündete ein 37-Jähriger aus Tuttlingen aus Eifersucht und unter dem Einfluss von Alkohol seine eigene Couch an, was zu einem Sachschaden von rund 1000 Euro führte und seine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung zur Folge hatte.

Ein Vorfall im Januar 2023 hat für Aufregung in einem Tuttlinger Mehrfamilienhaus gesorgt. An einem Abend hörten die Nachbarn einen lauten Knall, gefolgt von einer hektischen Szene im Flur. Zwei Männer trugen den Bewohner der Wohnung, welche von starkem Rauch durchzogen war, ins Freie. Die alarmierte Feuerwehr rückte umgehend an und begann mit den Löscharbeiten.

Im Mittelpunkt dieses beunruhigenden Ereignisses steht ein 37-jähriger Mann, der laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einem Anfall von Eifersucht seine eigene Couch in Flammen gesetzt haben soll. Bei seinem Eintreffen bei der Polizei wirkte der beschuldigte Tuttlinger stark alkoholisiert, der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille.

Eine dramatische Geschichte

Freunde des Angeklagten berichten, dass er tagtäglich Alkohol konsumiert und sein Trinksüchte ein wiederkehrendes Thema in seinem Leben darstellen. Die genauen Umstände der Brandstiftung können nur durch die Aussagen von Zeugen und den Polizeibericht rekonstruiert werden. Ein Polizeibeamter gibt an, dass der Mann während des Vorfalls immer wieder seine Freundin als Verursacherin des Geschehens benannte, obwohl er selbst die Tat begangen hatte.

Um auf die Hintergründe einzugehen, erzählt der Angeklagte, dass seine „Prinzessin“ einen anderen Mann habe, was seinen Eifersuchtsanfall auslöste. Hierbei äußerte er den Drang, alles, was dem neuen Freund gehörte, verbrennen zu wollen. Der angerichtete Schaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt.

Der Weg des 37-Jährigen ist von Schwierigkeiten geprägt. 1994 kam er mit seiner Familie aus Rumänien nach Deutschland, wo er in Tuttlingen aufwuchs. Sein Leben nahm eine Wendung, als er ein Maschinenbaustudium begann, dieses jedoch nicht abschließen konnte. Nachdem seine Mutter in ein Pflegeheim zog, fand er sich in einer Obdachlosenunterkunft wieder, in der er bis heute lebt. Hier beschreibt ein Freund die prekären Bedingungen: keine Wohnungstür, ständige Bedrohungen und Übergriffe von Dritten.

Bier und seine Freundin sind Teil seines Alltags. Trotz seines Wunsches nach einer stabileren Lebenssituation zeigt er keine Bereitschaft, sich einer Therapie für seine Alkoholabhängigkeit zu unterziehen und ist überzeugt, dass er diese Problematik allein bewältigen kann.

Das Urteil und seine Folgen

Das Gericht entschied, ihn für ein Jahr auf Bewährung zu verurteilen. Während der dreijährigen Bewährungszeit wird er von einem Helfer unterstützt und muss zudem 100 Stunden an sozialen Arbeiten leisten. Die Forderung des Staatsanwaltes nach einer Therapie wurde abgelehnt, da der Angeklagte nicht bereit ist, sich helfen zu lassen. Die Richterin Beate Philipp ist besorgt über die brandliche Entwicklung, zeigt sich jedoch erleichtert, dass das Feuer schnell gelöscht werden konnte und sich nicht auf das gesamte Gebäude ausbreitete.

Dieser Fall verdeutlicht nicht nur die Probleme eines Individuums, sondern beleuchtet auch größere gesellschaftliche Herausforderungen im Umgang mit Alkoholabhängigkeit und deren Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

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