Aktuelle Entwicklungen zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle zeigen, dass der Landkreis Altenburger Land als Standort für ein Atommüllendlager ungeeignet ist. Dies geht aus einem Arbeitsbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hervor, der Ende 2024 veröffentlicht wurde. Der Bericht stützt sich auf vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die im November 2024 bereitgestellt wurden und die das Auswahlverfahren in Schritt 2 der Phase 1 unterstützen. Objekte werden dabei in Kategorien von ungeeignet über wenig geeignet bis gut geeignet eingeordnet.

Die hochradioaktiven Abfälle, die aus den letzten drei deutschen Atomkraftwerken (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2), die im April 2023 stillgelegt wurden, stammen, benötigen eine sichere Endlagerstätte. Deutschland hat bereits 2011 den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen. Die BGE ist für die Standortsuche verantwortlich, die darauf abzielt, eine für eine Million Jahre sichere Lagerstätte zu finden. Der Landkreis Altenburger Land ist Teil eines größeren Gebiets, das sich von Ostthüringen bis Bayern erstreckt.

Gründe für die Einstufung als ungeeignet

Die Einstufung des Altenburger Landes als ungeeignet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle resultiert aus den geologischen Gegebenheiten. Das prognostizierte Wirtsgestein, welches kristallin sein sollte, tritt im Altenburger Land nicht in der erforderlichen Ausprägung auf. Die BGE hat die Verfahren zur Endlagersuche transparent und wissenschaftsbasiert gestaltet. Eine maßgebliche Anforderung vor Ort ist das Vorhandensein von kristallinem Wirtsgestein.

Die BGE arbeitet gemäß einer weißen Landkarte und hat keinen Vorfestlegungen bei der Standortsuche. Das Verfahren ist ergebnisoffen und erkennt die Öffentlichkeit als wichtigen Akteur an. Die Bevölkerung kann aktiv Fragen stellen und Vorschläge zur Standortsuche unterbreiten. Die Verantwortung für die Überwachung des Prozesses liegt beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), während der Bundesgesetzgeber die letzte Instanz bei der endgültigen Standortbestimmung darstellt. Für weitere Informationen zur Vorgehensweise der BGE kann die Webseite besucht werden, die umfassende Details zur Endlagersuche bietet BGE – Endlagersuche.

Aktuelle Informationen zum Arbeitsstand der Endlagersuche im Altenburger Land können über den Endlagersuche-Navigator der BGE abgerufen werden. Dort lässt sich der Bearbeitungsstand durch Eingabe der Postleitzahl einsehen. Es ist zu beachten, dass diese Arbeitsstände vorläufig bleiben werden, bis die Phase I des Verfahrens abgeschlossen ist.