Am 12. Februar 2025 vermeldet Radio Lotte, dass in Thüringen zwischen 2021 und 2023 mehrere hundert abgelehnte Asylbewerber*innen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Etwa 500 Personen profitierten von diesem Schritt, der auf Vorschläge der Härtefallkommission des Landes basierte. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Kommunen, Kirchen, der Landesärztekammer und sozialen Verbänden zusammen.
Die Entscheidung wurde aus humanitären Gründen oder aufgrund guter Integrationsleistungen der Betroffenen getroffen. Zahlen und Informationen für das Jahr 2024 sind derzeit noch nicht verfügbar.
Das Härtefallverfahren im Detail
Ein zentraler Aspekt dieses Verfahrens ist, dass in allen Bundesländern Härtefallkommissionen existieren, die gemäß § 23a des Aufenthaltsgesetzes tätig werden. Die Kommissionen prüfen Fälle von Personen, die von Abschiebung bedroht sind, und können dem zuständigen Ministerium Vorschläge zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen unterbreiten. Wie die Asyl.net berichtete, variiert der Zugang zu diesen Kommissionen je nach Bundesland und erfordert oft die Unterstützung ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Personen.
Wesentliche Kriterien, die die Kommissionen berücksichtigen, sind der Grad der Integration und die damit verbundenen sozialen Bindungen der Antragsteller. Ein überdurchschnittlicher Integrationsgrad kann dabei entscheidend sein. Für den Zugang zur Härtefallkommission dürfen keine festen Abschiebetermine feststehen, und die Antragsteller müssen sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in Deutschland befinden.
Gedenken und Herausforderungen in Weimar
Die Stadt Weimar bleibt nicht nur durch die Aufnahme von Integrationsmaßnahmen in den Schlagzeilen. Am vergangenen Wochenende wurden in Weimar mehrere Stolpersteine, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, mit Farbe besprüht. Neun dieser Gedenksteine waren betroffen, einschließlich der in der Schillerstraße, der Wielandstraße, der Humboldtstraße und der Belvederer Allee. Der Kommunalservice der Stadt hat die Farbe inzwischen entfernt.
Oberbürgermeister Peter Kleine verurteilte diese Tat scharf und bezeichnete sie als „schwer erträglich“. Er betonte, dass dieser Vandalismus nichts mit politischer Meinungsäußerung zu tun habe, sondern vielmehr eine Respektlosigkeit gegenüber der Erinnerungskultur darstelle.
Im Rahmen positiver Nachrichten wird auch verkündet, dass der Weimarer Umweltpreis künftig als Kinder- und Jugendumweltpreis vergeben wird. An diesem Wettbewerb können sich Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre mit ihren Umweltschutzprojekten beteiligen, wobei Unterstützung durch Erwachsene erlaubt ist. Dies zeigt das Engagement der Stadt, junge Menschen in Umweltfragen zu sensibilisieren und aktiv einzubeziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Thüringen in der schwierigen Angelegenheit des Asylrechts Fortschritte macht, während Weimar gleichzeitig mit gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation im Jahr 2024 entwickeln wird und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um sowohl den betroffenen Asylbewerber*innen zu helfen als auch das kulturelle Erbe der Stadt zu schützen.