back to top
0.5 C
Berlin
Dienstag, 4. Februar 2025

Nosferatu in Chemnitz: Ein Vampirfilm mit frischem Twist!

Am 4. Februar 2025 zeigt das Kino Metropol in Chemnitz den neuen Film "Nosferatu" von Robert Eggers.

Elberitzbad Delitzsch: Große Öffnung für Schwimmunterricht im März!

Elberitzbad in Delitzsch öffnet am 3. März für Schwimmunterricht. Saisonale Öffnungszeiten und Regelungen vorgestellt.

Schneeleoparden-Chaos im Zoo Leipzig: Liebe und Nachwuchs im Winter!

Im Zoo Leipzig sorgen Schneeleoparden Chandra und Askar für Nachwuchs. Tierpflegerin Raitzig plant bereits für die Geburt.

Rückgabe eines Meisterwerks: Oskar Molls Gemälde kehrt heim nach Görlitz!

Das Gemälde „Aechma fasciata mit Jahrhunderthalle [o. T.]“ von Oskar Moll bleibt Teil der Sammlung des Schlesischen Museums in Görlitz. Ursprünglich im Besitz des jüdischen Kunstsammlers Otto Wachenheim, war dieses 1926 entstandene Kunstwerk ein bedeutendes Beispiel der Breslauer Moderne. Dank umfangreicher Recherchen zur Provenienz konnte das Museum das Bild an die rechtmäßigen Erben restitutieren und später zurückkaufen. Agnieszka Gąsior, die Museumsdirektorin, bezeichnete das Bild als eines der wichtigsten Objekte in der Abteilung zur Breslauer Moderne.

Der Wiederankauf wurde durch verschiedene Förderungen seitens des Bundes, des sächsischen Kulturministeriums und der Kulturstiftung der Länder ermöglicht. Seit der Eröffnung des Schlesischen Museums im Jahr 2000 war Moll’s Werk Teil der Sammlung zur Breslauer Moderne. Im Jahr 2021 wandten sich die Erben von Otto Wachenheim an das Museum mit einem Verdacht über die Herkunft des Gemäldes. Wachenheim hatte von 1923 bis zu seiner Emigration 1939 in den Niederlanden gelebt und musste bei seiner Flucht vor den Nationalsozialisten all seinen Besitz zurücklassen.

Die Relevanz der Provenienzforschung

Um die Herkunft des Bildes zu klären, führte das Museum eine umfassende Recherche durch, unterstützt von einer Provenienzforscherin. Recherchen in deutschen und niederländischen Archiven bestätigten die Identität des Werks. Oskar Moll, ein einflussreicher Vertreter der Breslauer Moderne, wurde 1933 von den Nationalsozialisten als „entarteter Künstler“ diffamiert und war ein Schüler von Henri Matisse. Das Gemälde gilt mittlerweile als NS-Raubkunst, was die Bedeutung seiner Rückkehr an die Erben unterstreicht.

Die Erbengemeinschaft zeigte sich offen für Gespräche und unterstützte den Ankauf des Bildes. In der Abteilung zur Kunst der Breslauer Moderne werden nun zukünftige Ausstellungen die Geschichte und Provenienz des Werks aufklären. Diese Rückgabe ist nicht nur ein einfacher Ankaufsprozess, sondern Teil eines größeren018 Konzepts zur Wiedergutmachung von NS-verwogenem Kulturgut.

Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Restitution

Die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern ist ein komplexes Thema, das auf mehreren rechtlichen Grundlagen basiert. Die Bundesregierung und die Länder haben eine gemeinsame Erklärung zur Auffindung und Rückgabe solcher Güter veröffentlicht. Dies umfasst Rückerstattungen gemäß alliierten Rückerstattungsregelungen sowie dem Bundesentschädigungsgesetz und das Bundesrückerstattungsgesetz.

Ansprüche auf Rückerstattung stehen den unmittelbar Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern zu. Materielle Wiedergutmachung erfolgt entweder im Einzelfall oder durch Globalabfindungsvergleiche. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, die Grundsätze des Rückerstattungs- und Entschädigungsrechts anzuwenden, die nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik in Kraft traten.

Öffentliche Einrichtungen werden ermutigt, identifizierte NS-Raubkunst nach individueller Prüfung zurückzugeben. Die eingeführten Rahmenbedingungen unterstreichen die Notwendigkeit einer transparenten und gerechten Herangehensweise an die Restitution von Kulturgut. Zudem wird empfohlen, mit legitimierten früheren Eigentümern über Rückgabe oder materielle Wiedergutmachung zu verhandeln, um die jahrelangen Ungerechtigkeiten zu beheben und die Vermächtnisse der Opfer zu wahren.

Auch interessant