In Zeulenroda-Triebes, im Landkreis Greiz, kam es am 22. Januar 2025 zu einem ernsten Vorfall in der örtlichen Buslinie. Die 34-jährige Busfahrerin verweigerte einem erheblich alkoholisierten Ehepaar die Mitfahrt. Der 36-jährige Ehemann reagierte wütend auf die Weigerung und beleidigte sowie bedrohte die Fahrerin. In einer impulsiven Reaktion zog die Busfahrerin daraufhin eine Schreckschusswaffe und gab einen Schuss ab, was zu einem Knalltrauma bei der 26-jährigen Ehefrau des Mannes führte.
Der Vorfall ereignete sich gegen 18:10 Uhr in der Schopperstraße. Nachdem die Polizei alarmiert wurde, stellte sie die Schreckschusswaffe sicher und leitete Ermittlungen gegen alle Beteiligten ein. Die Busfahrerin sieht sich einer Untersuchung wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber, während gegen das Ehepaar wegen Bedrohung und Beleidigung ermittelt wird. Ein weiterer Aspekt der Ermittlungen ist die rechtmäßige Besitzberechtigung der Waffe durch die Busfahrerin, die im Rahmen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für öffentliche Verkehrsmittel potenziell gefährliche Personen ausschließt.
Der Kontext der Gewalt im öffentlichen Dienst
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die häufigen Übergriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu betrachten. Gewalt gegen diese Berufsgruppe ist heutzutage ein alltägliches Problem. Laut einem Bericht haben über die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen eine Zunahme von Übergriffen in ihrer täglichen Arbeit wahrgenommen. Dies betrifft nicht nur Busfahrer, sondern auch Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst oder in Bäderbetrieben.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurde das Präventionsnetzwerk #sicherimDienst ins Leben gerufen. Diese Initiative hat das Ziel, den Arbeitnehmern Tipps und Handlungsstrategien zum Umgang mit Gewalt bereitzustellen. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung, dass Gewaltvorfälle systematisch erfasst und dokumentiert werden, um zukünftige Gefährdungen besser beurteilen zu können.
Der Vorfall in Zeulenroda-Triebes zeigt exemplarisch, wie dringlich Maßnahmen zur Gewaltprävention im öffentlichen Dienst erforderlich sind. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Ermittlungen für die beteiligten Personen und die Regelungen im öffentlichen Nahverkehr haben werden.