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Mittwoch, 15. Januar 2025

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Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt: Positive Entwicklung bei Abrisszahlen!

Im Jahr 2024 hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine signifikante Steigerung der Fördermittel für den Denkmalschutz angekündigt. Laut lvwa.sachsen-anhalt.de sind die Fördermittel fast verdreifacht worden, von 25 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 73,3 Millionen Euro. Diese Mittel sollen für insgesamt 14 Förderprogramme verwendet werden, um Kulturgüter zu erhalten und zu sanieren.

Ein bemerkenswerter Aspekt ist die Rückläufigkeit der Abrisszahlen denkmalgeschützter Gebäude. Seit 2007 hat sich die Anzahl der Abrissanträge signifikant verringert. Während 2007 noch 150 Anträge eingereicht wurden, waren es 2024 nur noch 23. Dies zeigt einen positiven Trend im Umgang mit historischen Gebäuden, die oft über 100 Jahre alt sind. In Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 29.000 denkmalgeschützte Gebäude registriert.

Unterstützung für Denkmalbesitzer

Das Landesverwaltungsamt fungiert nicht nur als Obere Denkmalschutzbehörde, sondern unterstützt auch Denkmalbesitzer durch fachliche Beratung und vermittelt sie an Sanierungsexperten. Seit 17 Jahren gibt es die sogenannte Denkmalbörse, die es ermöglicht, Käufer für denkmalgeschützte Immobilien zu finden. Aktuell sind 30 Objekte, darunter Bauernhäuser, Villen und eine Mühle, in der Börse gelistet. Mehr als 100 Denkmale haben dank dieser Initiative neue Eigentümer gefunden, die an ihrer Sanierung arbeiten.

Für das Jahr 2024 wurden 211 Anträge genehmigt, was einen Anstieg im Vergleich zu den 174 Genehmigungen im Jahr 2023 darstellt. Davon stammen 36,5 Millionen Euro aus Landesmitteln und 36,8 Millionen Euro aus dem Bund. Insgesamt beläuft sich die Investition in Kulturdenkmale auf 95,8 Millionen Euro für das Jahr 2024.

Fördermöglichkeiten und Programme

Ein weiterer entscheidender Baustein für den Denkmalschutz sind die Sonderprogramme der Bundesregierung. Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2024 sind 47,5 Millionen Euro für das dreizehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen. Fördermittel aus diesem Programm können auch für die Sanierung und Modernisierung von Orgeln verwendet werden. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet und unterstützt den Erhalt der Kulturlandschaft. Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden vom Bund übernommen, wobei die Anträge über die zuständigen Landesstellen eingereicht werden müssen, wie kulturstaatsminister.de informiert.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieses Sonderprogramms endet am 19. April 2024. Die digitale Antragstellung für die Denkmalförderung bleibt bis zum 31. August jährlich möglich. Antragssteller müssen darauf achten, dass sie vor der Einreichung einen telefonischen Kontakt zur Förderstelle aufnehmen.

Erhalt der Industriekultur

Erstmalig werden im Jahr 2024 auch Vorhaben zur Erhaltung der Industriekultur gefördert. Für diesen purpose stehen über 3,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, was eine Gesamtinvestition von über 5,1 Millionen Euro bedeutet. Private Denkmaleigentümer können von den 51 Projekten, die mit mehr als 4,1 Millionen Euro Landesmitteln und 500.000 Euro Bundesmitteln gefördert werden, profitieren. Darüber hinaus erhalten auch Vereine und Stiftungen finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben.

Insgesamt zeigt sich, dass die Maßnahmen zur Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt nicht nur auf den Erhalt der historischen Gebäude abzielen, sondern auch die lokale Bau- und Handwerkswirtschaft stärken. Informationen über die Antragsstellung und Fördermöglichkeiten sind bei den entsprechenden Landesdenkmalbehörden jederzeit erhältlich, ergänzend zur Unterstützung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, wie auf denkmalschutz.de dargestellt.

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