Ein 35-Jähriger wurde am Samstagabend während einer Zugfahrt zwischen Wittenberge und Stendal von der Bundespolizeiinspektion Magdeburg festgenommen. Bei einer Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorliegt.
Der Verurteilte war 2019 vom Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 5500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 220 Tagen verurteilt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann lediglich 725 Euro der Geldstrafe bezahlt, sodass noch 4775 Euro ausstanden. Im November des vergangenen Jahres wurde der Haftbefehl erlassen, da er sich nicht dem Strafantritt stellte.
Festnahme und Drogenfund
Bei seiner Festnahme wurde der Mann über den Haftbefehl informiert. Während einer Durchsuchung in der Dienststelle der Bundespolizei wurden etwa sechs Gramm Drogen, vermutlich Amphetamin, sichergestellt. Infolgedessen wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn eingeleitet.
Da der 35-Jährige die ausstehende Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er noch in der Nacht an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
Die rechtlichen Grundlagen für die Vollstreckung eines Haftbefehls und die damit verbundenen Regularien sind im deutschen Strafprozessrecht geregelt. Insbesondere wird die Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung der Vollstreckungsbehörde vollstreckt, wenn die Geldstrafe nicht eingebracht werden kann.