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Samstag, 4. Januar 2025

Dresdner SC triumphpiert gegen Suhl: Auf zur nächsten Siegesserie!

Dresdner SC besiegt VfB Suhl mit 3:1. Spannendes Rückspiel am 13. Januar 2024 erwartet. Verfolgen Sie die Bundesliga-Action!

Trauer um neunjährigen André: Magdeburg weint nach Weihnachtsmarkt-Anschlag!

Magdeburg trauert um André G., neun Jahre, Opfer des Weihnachtsmarktanschlags. Die Gemeinde zeigt ihre Unterstützung für die Trauernden.

Kreistag Bautzen schlägt Alarm: 500 Millionen Euro Defizit bis 2025!

Kreistag Bautzen verabschiedet Resolution zur Finanzstabilität, fordert Unterstützung von Freistaat Sachsen für Haushaltsdefizit.

Schwerer Unfall in Kirschau: Fahrer ohne Führerschein fährt in die Falle!

Am Sonntagabend kam es in Kirschau, im Ortsteil Schirgiswalde-Kirschau, zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem drei Personen verletzt wurden, darunter eine Person schwer. Der Vorfall ereignete sich gegen 23 Uhr an der Kreuzung Bautzener Straße/Friesestraße. Nach ersten Angaben missachtete der Fahrer aus der Friesestraße eine Vorfahrtsregelung und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug.

Ein Atemalkoholtest beim Unfallverursacher ergab einen Wert von etwa 0,5 Promille, was eine geringfügige Überschreitung des erlaubten Limits darstellt. Zudem stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher keinen gültigen Führerschein besaß. Infolgedessen wurde ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei gegen den Fahrer eingeleitet. Die Feuerwehr war ebenfalls im Einsatz, um Trümmerteile und auslaufende Betriebsstoffe zu beseitigen. Der Sachschaden wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.

Rechtslage und Haftungsverteilung

In einem ähnlichen Fall, der sich am 7. April 2012 an der T-Einmündung Kuhlmannsweg/Schlenkhoffstraße in Gelsenkirchen ereignete, wurde ebenfalls ein Unfall aufgrund eines Vorfahrtsverstosses behandelt. In diesem Vorfall waren der Fahrer eines Volkswagen Passat Diesel und eine Fahrerin eines weiteren Pkw beteiligt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vorfahrtpflichtige Beklagte die Fahrspur nicht korrekt berücksichtigt hatte und thus als Hauptverursacherin anzusehen war. Es wurde entschieden, dass beide Parteien Mitschuld tragen.

Das Urteil vom 10. Juli 2015 legte die Haftungsverteilung mit 2/3 zu Lasten des Passat-Fahrers und 1/3 zu Lasten der einbiegenden Fahrerin fest. Der Kläger erhielt eine Entschädigung von 1.832,21 Euro zuerkannt, wovon nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen noch 531,79 Euro verblieben. Das Gericht, das auf den Paragraphen 7, 17, 18 StVG und § 115 VVG basierte, führte aus, dass keine der Parteien den Nachweis für Unabwendbarkeit erbringen konnte und betonte, dass ein sorgfältiger Fahrer den Unfall möglicherweise hätte vermeiden können. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftungsverteilung und Schadensersatzansprüche in ähnlichen Fällen, wie verkehrsunfallsiegen.de, berichtete.

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