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Donnerstag, 21. November 2024

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Alarm im Kreis Offenbach: Newcastle-Virus erstmals in Hessen nachgewiesen!

Im Kreis Offenbach schlägt das Veterinäramt Alarm! Das hochansteckende Newcastle-Virus wurde erstmals in Hessen nachgewiesen, und zwar bei einer verwilderten Haustaube im Werra-Meißner-Kreis. Obwohl der Virus im Kreis Offenbach noch nicht nachgewiesen wurde, ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalter zur Vorsicht auf. Laut Primavera24 ist die Situation ernst, denn die Newcastle-Krankheit kann verheerende Folgen für die Geflügelbestände haben.

Die Symptome einer Infektion sind alarmierend: erhöhte Körpertemperatur, Atembeschwerden, Durchfall und eine drastisch reduzierte Legeleistung. In schweren Fällen führt die Erkrankung in fast 100 Prozent der Fälle zum Tod der Tiere. Überlebende können mit bleibenden Schäden wie Lähmungen rechnen. Das Veterinäramt erinnert die Halter von Hühnern und Puten an die bestehende Impfpflicht und empfiehlt auch für Tauben eine Impfung.

Impfpflicht und Empfehlungen

Die Impfpflicht für Geflügelhalter im Kreis Offenbach ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Das Veterinäramt fordert alle Halter auf, die regelmäßigen Wiederholungsimpfungen einzuhalten. Taubenhalter sind zwar nicht verpflichtet, sollten jedoch ebenfalls auf die Impfung achten, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Das Newcastle-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Geflügel, sondern kann auch auf Menschen übertragen werden, wenn auch selten. Laut Hessenschau sind die Symptome bei Menschen in der Regel harmlos, können jedoch zu Bindehautentzündungen und geschwollenen Lymphknoten führen. Besonders gefährdet sind Personen, die engen Kontakt zu infiziertem Geflügel haben, wie Geflügelhalter, Laborpersonal und Tierärzte.

Die Ausbreitung des Virus

Das Newcastle-Virus verbreitet sich rasend schnell in empfänglichen Vogelpopulationen. Die Übertragung erfolgt über die Luft oder durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Auch indirekte Wege, wie über Personen oder Geflügelprodukte, sind möglich. Ein Beispiel aus der Vergangenheit zeigt die Gefährlichkeit des Virus: Im Jahr 2022 musste in der Schweiz ein Geflügelbetrieb 15.000 Legehennen töten, nachdem das Virus ausgebrochen war.

Die Symptome bei infizierten Tieren sind vielfältig und reichen von Atembeschwerden bis zu Ödemen an Kopf und Kehllappen. Infizierte Tiere fressen weniger, niesen und zeigen ein auffälliges Schlafverhalten. Die akute Verlaufsform kann eine Sterberate von 90 bis 100 Prozent aufweisen, was die Dringlichkeit der Impfmaßnahmen unterstreicht.

Die Situation ist ernst und erfordert sofortige Maßnahmen von allen Geflügelhaltern. Das Veterinäramt appelliert an die Verantwortung der Halter, um die Ausbreitung des Newcastle-Virus zu verhindern und die Gesundheit ihrer Tiere zu schützen. Die Zeit zu handeln ist jetzt!

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