Oldenburg

Massenschlägerei beim Gildefest: Frauen prügeln sich im Festzelt!

Skandal beim Gildefest 2022 in Wildeshausen: Ein hitziger Streit zwischen mehreren jungen Frauen eskaliert im Festzelt mit Beleidigungen und Schlägen, doch das Verfahren wegen Körperverletzung wird aufgrund widersprüchlicher Aussagen eingestellt – die Angeklagte muss dennoch eine Geldauflage zahlen!

Ein Vorfall, der beim Gildefest 2022 in Wildeshausen stattgefunden hat, sorgt auch nach langer Zeit für Aufregung. Unter dem Einfluss von Alkohol kam es innerhalb eines Festzeltes zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Frauen. Der Streit eskalierte, und es flogen nicht nur Beleidigungen, sondern auch Bierkrüge und Fäuste. Dennoch endete das damit verbundene Verfahren wegen Körperverletzung am Amtsgericht Wildeshausen ohne Anklage.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stand eine 32-Jährige aus der Gemeinde Hatten. Laut ihrer Aussage kam es während einer lautstarken Diskussion mit einer 23-Jährigen zu einem Handgemenge. Diese sei von ihrer Freundin heftig angegriffen worden, was zur folgenschweren Eskalation führte. Die Angeklagte gab an, dass sie nur die Schulter der 23-Jährigen festgehalten habe, als sie einen Schlag ins Gesicht bekam. Mit einer Platzwunde auf dem Boden des Sanitäterzeltes erwachte sie schließlich aus ihrer Ohnmacht.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Die 23-jährige Freundin der Angeklagten, ebenfalls aus Oldenburg, konnte diesen Teil der Geschichte bestätigen. Doch auch sie konnte nicht eindeutig klären, wie es zu dem Gerangel kam und warum sich die Beteiligten nicht einfach aneinander vorbeigegangen waren. Die Richterin äußerte Bedenken und stellte fest, dass die Aussagen zu viele Lücken aufwiesen. Da die Wahrheitsfindung damit gefährdet war, erwägt die Staatsanwaltschaft möglicherweise weitere rechtliche Schritte gegen die Zeugin.

Anders sah die Situation die 23-Jährige aus Wildeshausen, die in die Auseinandersetzung verwickelt war, sowie ihre 29-jährige Freundin aus Harpstedt. Laut deren Aussagen sorgte die Angeklagte zuerst für Streit, indem sie Bier über die 23-Jährige schüttete, sie beleidigte und an den Haaren zog. Diese Schilderungen sehen die Angeklagte in einem anderen Licht und zeigen, dass diese nicht als die einzige Provokateurin angesehen werden kann. Eine Eskalation wurde auch durch Würgemale der Angeklagten an die Freundin ausgelöst, was zu dem hitzigen Vorfall beitrug.

Ein gelungenes Fest? Nicht für alle

Zwei Passanten, ein 49-Jähriger und ein 59-Jähriger, bezeugen ebenfalls die Ausschreitungen. Sie sahen, wie die Angeklagte mit einem Bierglas auf die anderen Frauen zuging und dabei einen Wurf oder Schlag in Erwägung zog. Diese Zeugenaussagen werfen ein weiteres Schlaglicht auf die hektischen Ereignisse im Festzelt und bestätigen die Notwendigkeit eines Eingreifens. Schließlich trennten die beiden Männer die Frauen, bevor die Situation noch weiter eskalieren konnte.

Fraglich bleibt, warum es überhaupt zu einer so massiven Auseinandersetzung kam. Bei einem Gildefest, das für Geselligkeit und Feiern steht, hätte der Vorfall nicht vorkommen dürfen. In einem zuvor eingestellten Verfahren gegen die 29-Jährige spielte die Richterin die Fairness-Karte und ließ auch die Einstellung des Verfahrens gegen die Angeklagte in Betracht ziehen. Dennoch müsse man sich bewusst sein, dass auch die Angeklagte nicht ganz unschuldig ist. Der Entscheid der Richterin legte nahe, dass die Angeklagte nicht als alleiniger Übeltäter dastehen sollte.

Am Ende der Verhandlung entschied die Richterin, die Angeklagte mit einer Geldauflage von 150 Euro, zahlbar an das Tierheim in Bergedorf, zu strafen. Diese Entscheidung könnte eine Art Anreiz sein, um künftig auf Gewalt zu verzichten, ganz egal, wie angespannt die Situation auch sein mag. Die Geschehnisse im Festzelt sind schließlich ein Beispiel dafür, wie schnell gute Stimmung in Gewalt umschlagen kann.

Um mehr Informationen darüber zu bekommen, was sich an diesem Abend im Festzelt abspielte und wie die weitere rechtliche Entwicklung verlaufen könnte, lesen Sie den vollständigen Bericht auf www.nwzonline.de.

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