Zweibrücken

Zweibrücken: Soforthilfe für Hochwasseropfer – 100 Euro Zuschuss jetzt beantragen!

Zweibrücken feiert den Erfolg der Hochwasser-Soforthilfen nach dem verheerenden Pfingst-Hochwasser: 533.000 Euro wurden bewilligt, und jetzt gibt es einen zusätzlichen 100-Euro-Zuschuss für Bürger, die Bautrockner verwenden mussten – eine dringend benötigte Unterstützung in dieser Krisenzeit!

In der Stadt Zweibrücken zieht die Kommunalverwaltung eine positive Bilanz über die Soforthilfen, die den Bewohnern aufgrund des Hochwassers an Pfingsten gewährt wurden. Der Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) stehtdahinter und betont, wie wichtig diese Hilfen in der Krisensituation waren. Im Zuge der Überschwemmungen wurden einige Haushalte stark betroffen, und die Stadt hat sich bemüht, den Antragsprozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Eine neu angebotene Unterstützung ist ein Zuschuss von 100 Euro, den die Stadtwerke Zweibrücken zur Verfügung stellen. Diese Hilfe richtet sich konkret an die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete, sowohl in Zweibrücken selbst als auch in angrenzenden Orten. Viele betroffene Haushalte haben zur Trocknung ihrer Wohnungen Bautrockner benutzt, die einen hohen Stromverbrauch verursachen. Der Geschäftsführer der Stadtwerke, Werner Brennemann, merkt an, dass dieser Betrag ungefähr den durchschnittlichen Stromkosten entspricht, die während des Einsatzes eines Bautrockners anfallen.

Einfacher Antrag für die neue Hilfe

Der Antrag für diese 100-Euro-Hilfe gestaltet sich für die Bürger einfach: Ein Formular muss ausgefüllt und an die Stadtwerke gesendet werden. Dieses Formular ist auf der Webseite der Stadtwerke sowie in der Stadt Zweibrücken-App erhältlich. Zusätzlich müssen die Antragssteller einen Nachweis vorlegen, dass sie tatsächlich einen Bautrockner gemietet oder gekauft haben, wobei eine einfache Rechnung oder Quittung ausreicht.

Falls ein Betroffener keine entsprechenden Unterlagen mehr hat, können sie sich dennoch an die Stadtwerke wenden. Brennemann erklärt, dass die Stadtwerke durch die Prüfung der Stromabrechnungen der Kunden feststellen können, ob in der Zeit nach den Überschwemmungen ein deutlicher Anstieg des Stromverbrauchs zu verzeichnen war. Dabei ist zu beachten, dass der Antragsteller zuvor keine Versicherungsleistungen für den Einsatz des Bautrockners erhalten haben darf. Diese finanzielle Unterstützung kann bis zum 31. Oktober beantragt werden.

Insgesamt hat die Stadt Zweibrücken 253 Anträge für die Soforthilfen aus dem Land bewilligt und dabei 533.000 Euro an die betroffenen Haushalte ausgezahlt. Ursprünglich waren mehr als 300 Anträge eingegangen, jedoch mussten einige Anträge abgelehnt werden. Dies geschah beispielsweise, wenn Antragsteller nicht aus den tatsächlich betroffenen Regionen kamen oder die Fristen überschritten hatten. Pro Haushalt gab es eine Obergrenze von maximal 3.000 Euro.

Die Soforthilfen wurden im Anschluss an die schweren Regenfälle, die über Pfingsten das Westpfälzische betroffen haben, bereitgestellt. Insbesondere in der Südwestpfalz, einschließlich Zweibrücken und Umgebung, waren Straßen überflutet und Keller voller Wasser, was einen erheblichen Schaden anrichtete. Die schnelle Reaktion der Stadtverwaltung und die genannten Hilfsangebote sind daher für viele Bürger von großer Bedeutung.


Der Geschäftsführer der Stadtwerke Werner Brennemann (links) und der Oberbürgermeister Marold Wosnitza (rechts) erläutern in einer Pressekonferenz die neuen Hilfsangebote.



SWR

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