In Niedersachsen gibt es zurzeit weniger Menschen in Abschiebungshaft, als Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist besonders bemerkenswert, da über 20.000 Personen rechtlich als ausreisepflichtig gelten. Rund 18 von 48 möglichen Plätzen im einzigen Abschiebegefängnis des Landes, der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover, sind derzeit nur belegt, was die Unterauslastung verdeutlicht.
Die Gründe für die geringe Belegung sind vielfältig, unter anderem tragen rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle politische Entscheidungen dazu bei. Während in bestimmten anderen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, Pläne zur Schaffung zusätzlicher Abschiebeeinrichtungen bestehen, gibt es in Niedersachsen momentan keine derartigen Absichten. Das Justizministerium betont jedoch, dass die Kapazitäten regelmäßig überprüft werden.
Situation der ausreisepflichtigen Personen
Die Opposition hat nach einem kürzlichen Vorfall, bei dem ein Messerangriff in Solingen stattfand, gefordert, dass Niedersachsen konsequenter mit den Abschiebungen verfahren sollte. Sebastian Lechner, der Fraktionschef der CDU, äußerte, dass Personen, die sich der Abschiebung widersetzen, nicht einfach freigelassen werden sollten. Er forderte von der Landesregierung, dass diese Personen in Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft genommen werden. Diese Forderungen reflektieren den Druck, der auf der Regierung lastet, um die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Abschiebungen besser zu nutzen.
Diese politischen Forderungen sind Teil eines breiteren Diskurses über die Asylpolitik in Deutschland. Vermehrt wird auch nach Optimierungen im Asylverfahren gerufen. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann erklärte, dass die Verfahrenslaufzeiten in den letzten Jahren bereits gesunken seien und dass es zukünftig derartige Vereinfachungen geben werde, um Verfahren zu beschleunigen.
Um diesen Prozess weiter zu optimieren, konzentriert Niedersachsen seit September die Verfahren für bestimmte Herkunftsländer an ausgewählten Verwaltungsgerichten. Dies soll dazu führen, dass Richterinnen und Richter durch mehr Spezialisierung schneller entscheiden können.
Die Zahlen der noch offenen Asylverfahren zeigen ebenfalls einen positiven Trend für Niedersachsen: Die Anhängigkeit von Verfahren ist seit 2017 kontinuierlich gesunken. Statt knapp 21.000 anhängigen Verfahren in 2017 gibt es 2023 nur noch etwa 10.000. Dies wird unter anderem durch eine Erledigungsrate von rund 10.000 Verfahren pro Jahr unterstützt, was darauf hinweist, dass die Gerichte im Vergleich zu den vergangenen Jahren effizienter arbeiten können.
Für einen noch schnelleren Verfahrensablauf plant Niedersachsen weitere Maßnahmen. Allerdings hat das Land bisher keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, spezielle Asylspruchkörper zu bilden, und wird zunächst die Auswirkungen der aktuellen Konzentration auf die Verfahren abwarten müssen.