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Syrischer Verdächtiger plant Anschlag auf Soldaten in Hof – Ermittlungen laufen!

Syrischer Terrorverdächtiger plant blutigen Anschlag auf Bundeswehr-Soldaten in Hof, nachdem er zuvor in Österreich wegen Schleusung in Haft saß - die Polizei wurde durch einen Zeugenhinweis alarmiert!

In einer ernsten sicherheitspolitischen Angelegenheit wurde ein 27-jähriger Syrer in Hof festgenommen, nachdem er beschuldigt wird, mit der Absicht, einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten zu verüben, zwei Macheten erworben zu haben. Dies geschah während einer Mittagspause in der Innenstadt von Hof in Oberfranken.

Der Verdächtige wurde bereits in der Vergangenheit in Österreich wegen Schleusung verurteilt. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte, dass er im Landgericht Eisenstadt zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt wurde. Diese Verurteilung fand im August 2018 statt, und er wurde Ende April 2019 aus der Haft entlassen.

Keine Absicht zur Abschiebung

Der Mann, der vor zehn Jahren nach Deutschland kam, genießt den sogenannten subsidiären Schutz. Diese Form des Schutzes gilt für Menschen, die aufgrund von Gefahren in ihrem Heimatland, wie zum Beispiel durch den Bürgerkrieg, nicht abgeschoben werden können, auch wenn sie nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt sind. Demnach war keine Abschiebung geplant.

Er steht im Verdacht, der radikal-islamischen Ideologie anzugehören. Der Plan, einen Anschlag durchzuführen, sollte anscheinend der Verunsicherung der Bevölkerung dienen und erhebliches Aufsehen erregen. Dennoch gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Hinweise führten zur Festnahme

Die Ermittlungen erhielten neuen Schwung durch einen Zeugenhinweis aus dem Umfeld des Verdächtigen, der am vergangenen Mittwoch bei der Polizei eingegangen war. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte die Wichtigkeit dieser Information und wie schnell die Ermittlungsbehörden in einem solchen Fall agieren. Details über den aktuellen Stand der Ermittlungen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft bislang nicht preisgegeben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf potenzielle rechtliche Schritte und die notwendige Aufklärung über die Hintergründe dieser schwerwiegenden Anschuldigungen. Der gesamte Vorgang zeigt die permanente Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland und die Herausforderungen im Umgang mit extremistischen Strömungen.

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