Regensburg

Klimaschutz in Regensburg: Verfahren gegen aktivistische Brunnenfärberin eingestellt!

Klimaaktvisitin färbt Brunnen in Regensburg grün und entgeht nach umstrittener Verurteilung einer Strafe, während die Stadt 750 Euro für die Reinigung berappen muss – ein schockierendes Zeichen inmitten der Klimakatastrophe!

In Regensburg fand kürzlich ein bemerkenswerter Prozess statt, der die Gemüter bewegte. Eine Klimaaktivistin, die im Sommer letzten Jahres während des Bürgerfests einen Brunnen am Bismarckplatz grün eingefärbt hatte, wurde in einer Berufungsverhandlung vom Landgericht freigesprochen. Ihr Ziel war es, auf die akute Klimakrise aufmerksam zu machen, und die Entscheidung des Gerichts sorgte für reges Interesse.

Der Vorfall ereignete sich am 18. Juni 2023, als die Aktivistin während des Bürgerfests mit einem harmlosen Färbemittel namens Uranin arbeitete. Dieses Wasserlösliche Natriumsalz führt bei Sonneneinstrahlung zu einer grünen Färbung und wird häufig in der Umwelttechnik eingesetzt, beispielsweise zur Aufdeckung von Lecks in Wasserleitungen. Einem Zeugen, der die Aktion beobachtete, fiel die grüne Verfärbung auf, was zur Alarmierung der Polizei führte.

Erst eine Strafe von 50 Tagessätzen, dann die Einstellung des Verfahrens

Zuvor wurde die 22-Jährige vom Amtsgericht Regensburg zu 50 Tagessätzen wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ verurteilt. Das Gericht wertete die Aktion als eine unerlaubte Veränderung eines öffentlichen Gegenstandes, dessen Zweck es sei, Menschen zu erfreuen. Umso erstaunlicher war die Wende im Berufungsverfahren. Nach einer nur halbstündigen Verhandlung beschloss das Landgericht, das Verfahren einzustellen, was zu Applaus im Sitzungssaal führte.

Die Richterin und die Staatsanwaltschaft einigten sich darauf, dass das Ablassen des Wassers, das die Stadt tatsächlich veranlasst hatte, eine zivilrechtliche Angelegenheit sei. Die Aktivistin erklärte sich zudem bereit, für die Kosten aufzukommen, was die Situation entschärfte. Diese Entscheidung könnte möglicherweise auch die bislang unbekannte Einfärberin eines anderen Brunnens im Bismarckplatz betreffen.

Das Färbemittel Uranin – Sicher und harmlos

Die Diskussion über die Brauchbarkeit des Brunnens war ein zentraler Aspekt der Verhandlung. Ein Gericht sah das Problem der „Brauchbarkeit“ als erheblich gemindert an, während die Aktivistin darauf hinwies, dass das verwendete Färbemittel unbedenklich sei. Da Uranin in der EU als sicher für Mensch und Umwelt gilt, war der Einsatz in diesem Zusammenhang erst recht diskussionswürdig. Bei normaler Verwendung verschwindet die Farbe ohnehin nach kurzer Zeit wieder, was die Gefährlichkeit der Aktion weiter relativiert.

„Bei aller Feierlaune dürfen wir nicht vergessen, dass wir uns inmitten der existentiellsten Krisen der Menschheit befinden“, erklärte die Gruppe „Endfossil Regensburg“, die hinter der Aktion steht. Die Hoffnung der Aktivisten ist, dass solche Maßnahmen das Bewusstsein für den Klimaschutz schärfen, auch wenn sie rechtlich umstritten sind.

Im Zusammenhang mit dem Prozess berichtete die Aktivistin von einem ähnlichen Fall, in dem ein Gericht in Wien einen Strafantrag gegen eine vergleichbare Aktion abgelehnt hatte. Dies könnte ein wegweisendes Präzedenzurteil für andere ähnliche Fälle sein.

In der Atmosphäre des Gerichtsverfahrens war die Erleichterung der Anwesenden spürbar. Für viele bedeutet die Entscheidung nicht nur einen Sieg für die Aktivistin, sondern könnte auch ein Zeichen für einen Wandel in der rechtlichen Betrachtung solcher umweltpolitischen Protestaktionen darstellen.

Weitere Informationen und Details zur gesamten Situation sind in einem Bericht auf www.merkur.de nachzulesen.

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