Frankfurt (Oder)

Bushido gegen Arafat: Gerichtsschlacht um gefälschte Rechnungen!

Bushido erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Freund und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker und bringt ihn durch eine Strafanzeige wegen Anklagebetrugs ins Visier der Staatsanwaltschaft – drohen dem verurteilten Rapper nun bis zu fünf Jahre Haft?

Die Feindschaft zwischen dem einstigen Traumpaar der Rap-Szene, Bushido und Arafat Abou-Chaker, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Nach einem intensiven juristischen Streit hat die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Oder nun Anklage gegen Abou-Chaker wegen versuchten Betrugs erhoben. Diese Schritte sind eine direkte Folge der Strafanzeige, die von Bushido selbst eingereicht wurde. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte diese Informationen. Der Kern des Vorwurfs besteht darin, dass Abou-Chaker gefälschte Kassenbelege einer Baufirma in einem Zivilprozess vorgelegt haben soll, um den Ausgang der Verhandlung zu beeinflussen.

Die Vorgeschichte ist geprägt von einer bis zu ihrem Zerwürfnis 2017 positiven Partnerschaft, in der die beiden über 80 Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf für eine Summe von sieben Millionen Euro erwarben. Nach dem Streit wenden sich die Beiden nun vor Gericht, um die Investitionen und den Verbleib des Geldes der gemeinsamen Immobilienfirma ‚Bergmannsglück‘ zu klären. Ein besonders strittiger Punkt ist der Abzug von 180.000 Euro, der durch einen Bruder von Abou-Chaker vom Firmenkonto vorgenommen wurde. Während Bushido von Veruntreuung spricht, beharrt Abou-Chaker darauf, dass es sich um Zahlungen für legitime Bauarbeiten handelte.

Die Vorwürfe im Detail

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass die von Abou-Chaker vorgelegten Rechnungen allesamt gefälscht waren. Ziel dieser Fälschungen war es offenbar, das Gericht während des Zivilprozesses in die Irre zu führen. Bushidos rechtlicher Vertreter argumentierte, dass die Rechnungen nie bei seinem Mandanten eingegangen seien und die angegebenen Bauleistungen nicht erbracht wurden, viele davon seien zudem gar nicht aktuell gewesen. „Es handelt sich hierbei zweifellos um fiktive Rechnungen, mit denen nachträglich eine vermeintliche Rechtfertigung für die Veruntreuung der 180.000 Euro vom Konto der GbR geschaffen werden soll“, wird in der Anzeige nachvollzogen.

Es bleibt unklar, wann der Prozess aufgrund dieser neuen Entwicklungen beginnen wird. Abou-Chaker muss sich erneut auf die Möglichkeit einer Haftstrafe vorbereiten; Betrug kann in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bereits im vorangegangenen Verfahren war Abou-Chaker wegen der Vorwürfe von Freiheitberaubung und gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.

Es ist ein weiteres trauriges Kapitel in der Geschichte von zwei Männern, die einst beste Freunde waren. In den nächsten Wochen wird der Verlauf des Verfahrens und die weiteren Schritte der Staatsanwaltschaft genau beobachtet werden müssen, vor allem da es nun um ganz andere Vorwürfe geht, die die Öffentlichkeit und die Fans des Genres interessieren könnten. Auch die Reaktionen von Abou-Chakers Anwalt stehen noch aus, eine Stellungnahme blieb bisher aus.

Die Entwicklungen rund um diesen Fall sind spannend und werfen ein Licht auf die komplexen Beziehungen im Bereich der Musik- und Unterhaltungsindustrie. Wie sich die Situation weiter entwickeln wird, bleibt abzuwarten, und die nächsten Schritte werden entscheidend sein.

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