Für die AfD in Thüringen, die sich in der Vergangenheit oft in der Kritik befand, gibt es neue Schwierigkeiten. Der Landessprecher Björn Höcke und sein Kollege Stefan Möller sehen sich einer Anzeige wegen Volksverhetzung gegenüber. Das Ganze betrifft den Abdruck eines umstrittenen Liedes im Wahlprogramm der Partei.
Die Anzeige stammt von Bernhard Stengele, dem Spitzenkandidaten der Thüringer Grünen für die bevorstehende Landtagswahl. Er machte am Montag, dem 5. August, in Erfurt darauf aufmerksam, dass Höcke und Möller die Verantwortung für die Aufnahme des Liedes „Rauscht ihr noch, ihr alten Wälder“ des Lyrikers Franz Langheinrich, der 1945 starb, tragen.
Der Vorwurf der Volksverhetzung
Die umstrittenen 21 Zeilen des Liedes sind laut Stengeles Anwalt zwar harmlos und beschreiben die landschaftliche Schönheit Thüringens, doch der Hintergrund des Autors wirft Fragen auf. Langheinrich war ein bekannter Nationalsozialist und hatte sich offen zu den Ideologien dieser Zeit bekannt. Im Zusammenhang mit diesem Hintergrund wird argumentiert, dass die Wiedergabe seines Werkes in einem politischen Kontext, der stark umstritten ist, den Eindruck erweckt, er habe bei den AfD-Anhängern eine gewisse Bedeutung.
Stengele kündigte an, dass dieser Bezug zur NS-Vergangenheit nicht unkommentiert bleiben könne. Der Anwalt stellte klar, dass es für den Vorwurf der Volksverhetzung nicht entscheidend sei, ob Langheinrich selbst an Gewaltakten beteiligt war. Vielmehr gehe es darum, dass die Zitierung seiner Person eine relativierende oder sogar billigende Wirkung auf die Ideologien des Nationalsozialismus haben könnte.
Zusätzlich wird auf Veröffentlichungen des Autors verwiesen, in denen er über Adolf Hitler sprach und dessen „weltbewegende Idee“ lobte. Diese Äußerungen zeigen, dass Langheinrich als Teil der völkischen Bewegung anzusehen ist. Der Anwalt betont, das Zitieren müsse als Verletzung des öffentlichen Friedens betrachtet werden.
Die AfD sieht sich nun mit einer intensiven juristischen Auseinandersetzung konfrontiert, die auch Auswirkungen auf den Wahlkampf haben könnte. Während die Parteiführung bislang zu der Anzeige geschwiegen hat, ist unklar, wie sie auf die Vorwürfe reagieren werden. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Auseinandersetzungen in Thüringen sich zuspitzen und die Parteien unter Druck setzen können.
Neuigkeiten zu diesem Vorfall werden sicherlich auch von der Presse verfolgt, und die Entwicklungen rund um die Anzeige werden in den kommenden Tagen ein heiß diskutiertes Thema bleiben. Es lässt sich nur schwer vorhersagen, wie die Reaktionen auf die Anzeige von Stengele letztendlich ausfallen werden.
Für mehr Informationen über die Hintergründe und die rechtlichen Implikationen dieser Anzeige, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.thueringen24.de.